Kleingarten-Versicherung: Diese Policen brauchen Sie

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Welche Versicherungen brauchen Kleingarten-Vereine, ihr Vorstand und die Kleingärtner selbst? Das erfahren Sie in diesem Ratgeber.

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Versicherungen für Kleingarten.pdf

Garten-klein.JPGÜber eine Million Kleingärten gibt es in Deutschland. Sie befinden sich meist in Städten und bieten Mietern die Möglichkeit eines eigenen Gartens, indem sie sich eine kleine Parzelle zu pachten, um diese entlang den Bestimmungen des Kleingartenvereins zu nutzen. Doch sollte man sich und seinen Garten auch entsprechend schützen. Hierzu werden Versicherungen benötigt, die häufig fehlen - sowohl beim Laupenpieper selbst als auch bei Verein und Vorstand. Diese Versicherungen sollten Sie haben:

Vereine, Verbände


Vorstand

Kleingärtner, Vereinsmitglieder


Vereine, Verbände

Vereins-Haftpflichtversicherung
§ 823 BGB regelt, was für alle gilt. Wer jemanden schädigt, ist zum vollständigen Ersatz des Schadens verpflichtet. Die Haftpflichtversicherung deckt solche Haftpflichtschäden ab. Was also in jeden Haushalt gehört, ist auch für den Verein wichtig. Das gesamte Gelände sollte versichert werden. Ob jemand auf dem Weg über das Gelände stürzt oder sich die Kleidung am Zaun zerreißt – Gründe für Haftpflichtschäden sind so vielfältig wie das Leben. Weil ein Schaden jedoch so teuer werden kann, dass er für den Verein die Zahlungsunfähigkeit bedeuten kann, sollte nie auf die Haftpflichtversicherung verzichtet werden. Zu achten ist auch auf den Einschluss der Umweltschäden, der als Zusatzversicherung zur Vereinshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden kann. Hierbei geht es um Schäden an der Umwelt, insbesondere auch an Boden, Grundwasser und Gewässer, die vom Verein verursacht werden können (Umweltschadengesetz, UschadG).

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (VSH)
Auch diese Versicherung sollte nicht fehlen. Immer wenn jemand fremde Vermögensinteressen wahrnimmt, kann ein Vermögensschaden entstehen. Im Kleingartenszenario macht also beispielsweise der Schatzmeister einen Fehler bei der Abrechnung oder lässt Forderungen verjähren, wodurch dem Verein ein finanzieller Schaden entstünde. Oder der Verein richtet eine Veranstaltung aus und die damit beauftragte Person trifft falsche Absprachen mit dem Caterer, woraus dem Verein wiederum ein finanzieller Schaden entsteht. Oder aber Verträge werden fehlerhaft aufgesetzt oder voreilig unterschrieben, woraus wiederum ein finanzieller Nachteil für den Verein erwächst. Der Kleingarten ist damit der geschädigte und hat einen Schadenersatzanspruch an die Person, die den Schaden herbeigeführt hat. Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen von Schadensersatzansprüchen.

Rechtsschutzversicherung
Wenn es für den Verein vor Gericht geht, so kann auch dies sehr teuer werden. Die Rechtsschutzversicherung schützt den Verein vor dem finanziellen Risiko, das von einem Rechtsstreit ausgeht und schont so die Vereinskasse. Neben dem Grundstücks-Rechtsschutz ist der Vereins-Rechtsschutz unerlässlich. Er kann sich dabei auf folgende Rechtsgebiete beziehen:
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Straf-/Ordnungswidrigkeiten- Rechtsschutz
- Arbeits-Rechtsschutz
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
- Sozialgerichts-Rechtsschutz.

Vereinsheimversicherung
Ein Gebäude und sein Inventar muss vor den Gefahren Sturm, Hagel, Feuer, Blitzschlag und Leitungswasser geschützt sein. Das übernimmt die Vereinsheimversicherung als Gebäudeversicherung und Inventarversicherung. Sollte die Gefahr von Hochwasser bestehen oder sind Schneebruch-, Erdrutsch- oder Lawinenschäden möglich, so sollten diese sogenannten Elementargefahren ebenfalls mitversichert werden.


Unfallversicherung
Der Verein eine Fürsorgepflicht. Das gilt auch oder insbesondere im Rahmen der Vereinsarbeiten, die seine Mitglieder ausführen. Sollte die Mehrheit der Kleingärtner nicht privat unfallversichert sein, kann und sollte der Verein eine Kollektiv-Unfallversicherung abschließen. Sie ist nicht personengebunden und bezieht sich immer auf eine bestimmte Anzahl an Mitgliedern je Arbeitseinsatz. Sie leistet bei Todesfall und Voll-Invalidität, zahlt Krankenhaustagegeld sowie Tagegeld bei Arbeitsunfähigkeit und trägt die Heilkosten. So sind die an einem organisierten Arbeitseinsatz im Rahmen der Gemeinschaftsarbeit teilnehmenden Gartenfreunde gegen die Folgen eines Unfalls abgesichert.

Vorstand

Dienstfahrten-Kaskoversicherung
Der Vorstand muss häufig Fahrten mit dem Privatwagen für den Verein erledigen. Um auf solchen Dienstfahrten bei Kaskoschäden versichert zu sein, muss eine sogannte Dienstfahrten-Kaskoversicherung abgeschlossen werden. Sie zahlt, sofern es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt, bei Unfällen mit oder ohne Beteiligung anderer Verkehrsteilnehmer, wenn diese selbst verschuldet sind sowie bei Fahrerflucht des anderen Teilnehmers. Auch bei mut- oder böswilliger Handlung betriebsfremder Personen würde die Versicherung zahlen. Wichtig ist, dass in diesen Fällen der eigene Schadenfreiheitsrabatt unangetastet bleibt.

Rechtsschutzversicherung
Auch die Vorstandsmitglieder sollten mit einer Rechtsschutzversicherung bedacht werden. Hier gelten dieselben Bestimmungen wie zuvor erwähnt. Es sollte unbedingt auf die Versicherungsbedingungen und die versicherten Rechtsgebiete geachtet werden.

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (VSH)
Wer dem Vorstand angehört, sollte ebenfalls über die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung geschützt sein. Vermögensschäden, wie auch oben bereits beschrieben, sind solche Schäden, die weder Personenschäden noch Sachschäden sind (Vereinhaftpflichtversicherung) und die sich auch nicht aus diesen herleiten lassen, sondern sind finanzielle Schäden die entstehen, wenn fremde Vermögensinteressen wahrgenommen werden. Diese Versicherung ist für Vorstandsmitglied besonders wichtig, weil durch kleine Fehler dem Verein großer finanzieller Schaden entstehen kann und der Vorstand haftet im Zweifel mit seinem Privatvermögen.


Kleingärtner, Vereinsmitglieder

Unfallversicherung
Jeder sollte eine Unfallversicherung haben. Sie schützt nicht nur auf der Arbeit und dem Arbeitsweg wie die gesetzliche Unfallversicherung. Mit der privaten Unfallversicherung ist man jederzeit und an jedem Ort versichert. Denn bekanntlich geschehen die meisten Unfälle in der Freizeit. Im Kleingarten wird nicht nur gegärtnert, sondern vielmehr auch gebastelt, gebohrt, geschraubt, gehämmert. Unfälle, die beim Gärtnern und Heimwerken an Laube und Garten oder aber bei Arbeiten für den Verein geschehen, sollten unbedingt versichert werden.

Gebäudeversicherung
Die Gebäudeversicherung ist von jedem Kleingärtner selbst abzuschließen. Wenn es brennt, ein Sturm aufzieht, große Hagelkörner vom Himmel fallen, ein Gewitterblitze zucken oder aber ein Rohrbruch für Wasserschäden sorgt, dann würde die Gebäudeversicherung zahlen. Auch Diebstahl- oder Vandalismusschäden wären versichert. Für Schäden auf der Nachbarparzelle, die wiederum Schäden auf der eigenen Parzelle verursachen, kann der Nachbar nicht haftbar gemacht werden.

Hausratversicherung
Leistungsbedingung für die Hausratversicherung sind denselben Gefahren, die auch die Gebäudeversicherung kennt. Zu beachten gibt es bei der Lauben-Hausratversicherung, dass nur laubentypischer Hausrat versichert werden kann. Wertvolle Gegenstände sind also üblicherweise nicht mitversichert. Das gilt insbesondere bei Gruppenversicherungen.

Laubenversicherung
Beide Versicherungen werden auch für Laubenpieper angeboten. Sie sind auch in einem Produkt als sogenannte Laubenversicherung erhältlich.

Haftpflichtversicherung
Jeder sollte haftpflichtversichert sein. Die Privathaftpflichtversicherung schützt bei Schadenersatzforderungen geschädigter Personen. Wenn jemand – bewusst oder unbewusst, aus Versehen oder Unachtsamkeit – eine fremde Sache oder jemand anderen schädigt, so ist der Schuldiger zum vollständigen Ersatz des Schadens verpflichtet. Weil Haftpflichtschäden leicht mehrere Millionen Euro erreichen können, wird schnell klar, dass der vollständige Schadensersatz die Privatinsolvenz bedeutet.


Wichtiges

Der Vorstand trägt die Fürsorgepflicht für die Kleingartenanlage. Es gilt, mögliche Risiken für die Anlage und den Verein zu erkennen, unschädlich zu machen, Schaden zu vermeiden bzw. abzuwenden und die unvermeidbaren Risiken über Versicherungen auszulagern.
Vereine können für die Kleingärtner Gruppenverträge mit den Versicherungsgesellschaften schließen. Die Verträge sind so wesentlich günstiger als der separate Abschluss.

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