Winterfest machen: Das verlangt Ihre Gebäudeversicherung

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Die Abwendung eines Schadens gehört zur Pflicht der Versicherungsnehmer. Wer zum Beispiel lose Dachsteine oder eine Undichtigkeit hinnimmt, braucht sich nicht wundern, wenn die Versicherung nach einem Sturm den Schaden nicht zahlen will.

Rinne von Laub befreien.JPG


Den Ratgeber im Pdf-Format können Sie hier herunterladen:
Winterfest machen.pdf


Lesen Sie hier über folgende Themen:

  1. Gebäudeversicherung
  2. Dach
  3. Türen und Fenster
  4. Heizungsanlage
  5. Verkehrssicherungspflicht/Streupflicht


1. Gebäudeversicherung

Wenn ein Schaden entsteht, der durch Sorgfalt hätte vermieden werden können, kann das Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben. Das wäre der Fall, wenn eine sogenannte Obliegenheitsverletzung festgestellt wird. Darum ist es für Hausbesitzer wichtig, alle versicherten Gebäude auf dem Grundstück vor dem Winter noch einmal durchzuchecken.

Maßnahmen zur Schadensabwehr werden von der Gebäudeversicherung sogar erstattet. Denn wer vorsichtig ist und Schäden vermeidet, verursacht auch weniger Kosten für die Versicherung. Hierfür kann die Versicherungsgesellschaft ihre Mitglieder belohnen, indem sie solche Maßnahmen finanziell unterstützt.

Insbesondere sollten Hausbesitzer ihre Heizung, das Dach sowie die Türen und Fenster überprüfen, bevor die Herbst-Stürme und im Winter Frost, Schnee und Eis Einzug halten. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihr Haus winterfest machen:


2. Dach

Das Dach muss wirklich gründlich begutachtet werden. Denn auch Kleinigkeiten können teure Folgeschäden hervorrufen. Besonders für die Dachwerkstoffe (Dachsteine, Ziegel, Schiefer, Dachplatten, Wellplatten) bzw. für die Vermörtelung derselben stellen Windangriff und Temperaturwechsel (Frost-Tau-Wechsel, Kälteschocks) ernste Gefahren dar. Daher muss die Festigkeit der Dacheindeckung sowie ihre Oberflächenbeschaffenheit betrachtet werden. Zudem sollten Dachrinne und Fallrohr vom Herbstlaub gereinigt werden. Bei Flachdächern ist zusätzlich darauf zu achten, dass die Dachgullys gereinigt werden.

Sollte dies zu aufwendig oder gar gefährlich werden, so empfiehlt es sich, einen Fachmann zu bestellen. Es gibt übrigens - wie für eine Heizung - auch für das Dach die Möglichkeit, einen Wartungsvertrag abzuschließen. Der würde unter anderem die Säuberung von Dach und Entwässerungsteilen sowie Reparaturen am Dach beinhalten.


3. Türen und Fenster

Fenster und Türen sollten ausreichend dicht sein. Denn dies gewährleistet nicht nur, dass es während des Winterurlaubs zu Hause nicht reinregnet, sondern spart auch eine Menge Heizkosten. Wenn sich die Fenster verzogen haben, muss vom Fachmann nachgebessert werden. Bei einer Undichtigkeit kann eine Gummilippe aus dem Baumarkt Abhilfe schaffen. Vielleicht muss auch eine Gummilippe ausgewechselt werden? Prüfen Sie dies, auch um Schimmelbildung zu verhindern, und lüften Sie auch im Winter regelmäßig.

Für Türen gibt es zusätzlich Dichtungsleisten mit kleinen Bürstchen, die das Entweichen der warmen Raumluft vermindern. Darüber hinaus gibt es auch im Deko-Bereich Produkte wie Türvorleger, die genutzt werden können, um Heizkosten zu reduzieren.


4. Heizungsanlage

Für die Wartung der Heizungsanlage und die Reinigung des Heizkessels empfiehlt sich ein Termin mit einem Fachmann im Spätherbst. Selbst prüfen sollte man die Heizkörper auf ihre Funktion, auf Luft und eine eventuelle Undichtigkeit, die sich an Rostspuren am Radiator erkennbar macht. Sollte der Heizkörper nicht mehr vollständig warm werden, so muss gegebenenfalls entlüftet werden.

Der Heizkessel sollte auf den Wasserdruck überprüft werden und bei zu geringem Druck mit Wasser nachgefüllt werden. Ob das notwendig ist, erkennt man an der Wasserdruckanzeige (Manometer).

Wer eine Ölheizung besitzt sollte über eine Öltankhaftpflichtversicherung geschützt sein. Sollte Öl aus dem Tank austreten, wird die Umwelt verschmutzt, indem das Öl in den Boden und schließlich ins Grundwasser sickert bzw. Gewässer verunreinigt. Ein Erdaushub kann derart teuer werden, dass die finanzielle Existenz gefährdet ist. Eine Öltankhaftpflichtversicherung würde den entstandenen Schaden ersetzen.


5. Verkehrssicherungspflicht/Streupflicht

Hauseigentümer sind dazu verpflichtet, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten (sogenannte Verkehrssicherungspflicht). Dazu gehört bei vermieteten Objekten z.B. die Gewährleistung einer gefahrlosen Begehung des Weges zum Haus bzw. zur Garage.

Immobilienbesitzer, ob Vermieter oder Eigentümer eines Einfamilienhauses, müssen jedoch auch jederzeit die Verkehrssicherheit auf dem Gehweg vor dem Grundstück garantieren. So muss im Herbst Laub geharkt und im Winter Schnee gefegt bzw. gestreut werden. Fällt jemand wegen des nassen, rutschigen Herbstlaubs oder rutscht jemand wegen Glätte im Winter aus, so haftet hierfür der Eigentümer. Wer das Laubharken oder Schneefegen auf andere überträgt, ist dennoch nicht von der Haftpflicht befreit. Diese bleibt immer beim Grundstückseigentümer.

Nicht zuletzt weil es ein enorm schweres Unterfangen ist, jederzeit eine gefahrlose Nutzung des Gehweges zu gewährleisten, empfiehlt es sich für Immobilienbesitzer, eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abzuschließen. Sie zahlt für jene Sach- oder Personenschäden, die wegen einer verletzten Verkehrssicherungspflicht entstehen.

Sich um die Beseitigung des Schnees zu bemühen, ist übrigens nicht nur für die Gehwege wichtig. Vordächer und Dächer sollten, sofern dies möglich ist, von einer Schneelast befreit werden. Die Gebäudeversicherung zahlt ohne Elementarschadenversicherung nicht für Schäden durch Schneebruch! Auch Gartenteiche mit Fischen sollten nicht wochenlang unter einer Schneedecke verborgen bleiben, weil so kein Licht mehr eindringen kann, was für die Fische das Todesurteil bedeuten kann. Am besten hält man jedoch den Teich während des gesamten Winters mithilfe eines oder mehrerer Teichbelüfter eisfrei. Sollte der Teich zugefroren sein, kann man ein Loch hineinsägen – aber keinesfalls hacken.

Denken Sie daran, ihren Streusalz-Vorrat zu überprüfen und gegebenenfalls rechtzeitig nachzukaufen, um für einen eventuellen, plötzlichen Wintereinbruch gewappnet zu sein. Streuen mit Sand oder anderem Streugut ist natürlich ebenfalls möglich.


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