Schlaglöcher: keine Versicherung für Haftungsschäden?
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Durch Frostschäden wurden der Belag vieler Straßen so stark beschädigt, dass diese enorme Schlaglöcher aufweisen. Kommunen drücken sich oft um ihre Verantwortung, indem sie mit Warnschildern darauf hinweisen oder Geschwindigkeitsbegrenzungen einführen. Auch eine Vollkasko-Versicherung kann nicht immer helfen.
Der Winter dieses Jahr ging in die Vollen. So ging er nicht nur sehr lange, denn vorbei scheint er ja noch immer nicht zu sein, sondern er war auch teilweise sehr heftig. Temperaturen von unter Minus zehn Grad waren keine Seltenheit. Diese Temperaturen haben nicht nur den Menschen zugesetzt, auch die Infrastruktur hat darunter gelitten. So mussten sich Hausbesitzer in Regionen mit Schneefallgittern und ähnlichem ausrüsten, wo das sonst nicht unbedingt nötig ist. Auch die regelmäßige Räumung des Gehwegs vor dem Haus gehörte mit zu ihren Pflichten. Wer diese vernachlässigte und ein anderer Mensch kam dadurch zu Schaden, war durch seine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung geschützt.
Aber auch die öffentlichen Straßen wurden durch die Witterungsbedingungen in Mitleidenschaft gezogen. Diese Schäden zeigen sich doch oft erst jetzt, wo das Tauwetter einsetzt. So sind Schlaglöcher durch Frostschäden momentan keine Seltenheit. Wessen PKW dadurch zu Schaden kommt, muss nicht unbedingt damit rechnen, dass die Stadt für den Schaden aufkommt. Diese behilft sich nämlich oft mit Warnschildern und Geschwindigkeitsbegrenzungen, um eine Ausbesserung nicht sofort durchführen zu müssen. Dadurch ist sie zu keiner Haftung verpflichtet. Auch die Vollkasko-Versicherung kann nicht immer helfen. Denn viele PKW-Besitzer haben eine Selbstbeteiligung und die Schäden übersteigen diese oft nicht. Außerdem erhöht eine Inanspruchnahme auch die zu zahlenden Beiträge und ist deswegen nicht immer sinnvoll.
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