Hochwassergefahr in Brandenburg: Versicherung zahlt Flut-Schäden
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Nach einem Dammbruch in Polen rollt auf Brandenburg eine Flutwelle zu. Wer durch das Hochwasser Schäden an seinem Haus zu verzeichnen hat, kann diese durch die Gebäudeversicherung regulieren lassen.
Eine Blitz-Flut rollt von Sachsen auf Brandenburg zu. Nach einem Dammbruch in Polen war die Neiße in der Nacht zum Sonntag so schnell angestiegen, dass der Wasserpegel in brandenburgischen Görlitz innerhalb von drei Stunden um vier Meter angestiegen ist. Durch die Flut sind im Dreiländerdreieck bereits 10 Menschen ums Leben gekommen. In den betroffenen Gegenden herrscht Ausnahmezustand, teilweise fiel die Strom- und Wasserversorgung aus und der Schulunterricht musste abgesagt werden. In Polen war der Schaden besonders hoch, dort stürzten mehrere Häuser ein und in Tschechien mussten Tausende in Notunterkünften evakuiert werden. In Deutschland gab es inzwischen auch bereits 3 Tote, die Menschen ertranken in den Fluten. Der genaue Umfang der Schäden ist noch nicht bekannt. In der Nacht von Sonntag zu Montag stiegt der Wasserpegel der Spree bereits soweit an, dass Alarmstufe 2 ausgerufen wurde, im Tagesverlauf soll Stufe 3 noch überschritten werden und sogar die höchste 4. Stufe erreicht werden.
Sobald die Flut überstanden ist und Schäden zu verzeichnen sind, sollten sich die Betroffenen schnellstmöglichan ihren Wonhgebäude-Versicherer wenden. Dieser leistet meist nicht nur finanziellen Schadensersatz, sondern organisiert auch Sanierungsarbeiten. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Versicherte die zusätzliche Klausel Elementargefahrenschutz in die Police integriert hat. So können teils erhebliche Kosten für neue Böden, Tapeten oder sonstigem festen Inventar durch Wasserschäden entstehen. Bei guter Ausstattung kommen da schnell 10.000 Euro zusammen.
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