In Zukunft für Gebäudeversicherung neue Berechnungsgrundlage?
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Zur Berechnung der Beiträge zur Gebäudeversicherung wollen die Versicherungsgesellschaften eventuell in Zukunft ein sogenannten „Typenschein“ fürs Haus heranziehen.
Das vergangene Jahr hat die Versicherungsgesellschaften stark gebeutelt. So mussten diese durch Hagelstürme im Sommer tief in die Tasche greifen. Aber auch vermehrt Hochwasser, Schneelawinen und heftige Stürme sowie der diesjährige sehr kalte Winter und die damit einhergehenden Schäden, führen zu immer mehr Forderungen von Hausbesitzern an ihre Versicherungen, die finanziellen Schäden auszugleichen. Nun befürchten die Versicherer, dass bei anhaltendem Trend dies nicht mehr finanzierbar sei und deshalb ein Umdenken erforderlich ist. Was beim Auto schon längst Gang und Gäbe ist, soll nun auch in Zukunft fürs Haus gelten – ein sogenannter „Typenschein“ fürs Haus. Das bedeutet, wer sein Haus in Stand hält, muss weniger Versicherungs-Beiträge zahlen, als diejenigen, die diese Maßnahmen versäumen. So soll die Baubeschaffenheit des Hauses in einem Typenschein festgehalten und zur Berechnung der Beiträge herangezogen werden. Für alle, die Präventivmaßnahmen zum Schutz des Hauses vor Unwetter ergreifen, kann sich dieses Modell also finanziell lohnen.
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