Frostschäden – Wohngebäude-Versicherung zahlt?
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Wer eine Wohngebäude-Versicherung abgeschlossen hat, sollte eigentlich auf der sicheren Seite sein, wenn es durch Frost zu Schäden im Rohrsystem kommt. Wer aber seine Pflichten als Hausbesitzer vernachlässigt oder der Leistungskatalog nicht vollständig ist, kann auch auf den Kosten sitzen bleiben.
Wettertief Daisy sorgte nicht nur für enorme Schneemassen, sondern auch für Frost und Kälte. So müssen sich insbesondere Hausbesitzer darum kümmern, dass ihr Heim genügend gegen Kälteeinbrüche gesichert ist. Denn gerade bei den extremen Witterungsbedingungen kann es schnell zu Frostschäden an Wasserrohren kommen. Frieren diese ein, besteht die Gefahr, dass sie unter dem enormen Druck bersten. So sollten Hausbesitzer, die vorhaben in Urlaub zu fahren, Vorsorge treffen, dass ihr Leitungswassersystem nicht einfrieren kann. Zum Beispiel können sie Nachbarn, Freunde oder Verwandte damit beauftragen, öfter nach dem Rechten zu sehen. Außerdem sollten sie die Heizung nicht komplett ausmachen, sondern das Haus auf eine Mindesttemperatur beheizen. Wer seinen Pflichten als Hausbesitzer nicht nachkommt, kann im Schadensfall versicherungstechnisch leer ausgehen. Die Verbraucherzentralen raten außerdem dazu, die Wohngebäudeversicherung daraufhin zu überprüfen ob Frostschäden überhaupt Bestandteil des Leistungskataloges sind. Wer zum Beispiel nur eine Wohngebäude-Feuerversicherung abgeschlossen hat, muss für eventuelle Schadensbehebungen tief in die Tasche greifen.
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