Wohngebäudeversicherung muss für eine Solaranlage aufgestockt werden
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Unglaublich, aber wahr: Immer häufiger verlegen sich Diebe darauf, Teile einer Solaranlage zu entwenden. Wer meint, dass die Wohngebäudeversicherung dafür aufkommt, wird enttäuscht. Diese zahlt in der Regel lediglich für Schäden, die durch Leitungswasser. Feuer, Hagel und Sturm entstehen. Vandalismus und Einbruchdiebstahl sind nicht, wie bei der Hausratversicherung, mit eingeschlossen.
Wer schon einmal bestohlen wurde und Teile seiner Solaranlage aus der eigenen Tasche ersetzen musste weiß, wie teuer dies sein kann. Wer sich rundum absichern will, muss seine Wohngebäudeversicherung oder seine Geschäftsgebäudeversicherung entsprechend um eine Fotovoltaikversicherung aufstocken. Diese ist im Prinzip der Elektronikversicherung abgeschaut und heute vielfach ein erweiterter Bestandteil der herkömmlichen Gebäudeversicherung.
Mit dieser so genannten All- Risk- Police wird eine Allgefahrendeckung gewährleistet und bis auf wenige Ausnahmen, die in der Police genannt sein müssen, werden alle Schäden getragen. Eingeschlossen ist damit auch Diebstahl. Grundsätzlich versichert ist der Neuwert einer solchen Anlage und dies in Unabhängigkeit davon, ob es sich um einen teilweisen oder einen Totalschaden handelt. Dabei erstreckt sich der Schutz über alle Bestandteile einer solchen Fotovoltaikanlage, die für einen herkömmlichen Betrieb nötig sind.
Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind naturgemäß die mutwillige Beschädigung durch den Besitzer oder auch eine betriebsbedingte Abnutzung der Anlage.
Die Bemessung der Beiträge orientiert sich an unterschiedlichen Faktoren. An erster Stelle steht natürlich der Wert einer solchen Anlage, die Größe wie auch die Leistungsfähigkeit. Wie bei vielen anderen Policen kann der Versicherungsnehmer auch einen Selbstbehalt vereinbaren, um die Beiträge zu reduzieren. Wer einsparen will, sollte unterschiedliche Angebote einholen, denn die Preise variieren stark.
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