Wohngebäudeversicherung muss für Schäden am Dach zahlen

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Eine Wohngebäudeversicherung sollte in jedes Versicherungsdepot gehören, wenn eine eigene Immobilie vorhanden ist. Diese sichert vor den finanziellen Folgen von Hagel, Blitz, Feuer und Explosionen ab. Wer den Schutz erweitern will, sollte seine Versicherungspolice auf Herz und Nieren überprüfen, denn nicht immer sind auch elementare Schäden abgedeckt. Fehlt dieser Passus, lässt sich die Wohngebäudeversicherung in der Regel um den Bereich elementare Schäden erweitern.

Doch auch für „normale“ Schäden, die durch einen Sturm entstehen können, muss eine Wohngebäudeversicherung in Leistung treten. Wer vom Schutz profitieren will, muss jedoch nicht dafür sorgen, dass ein Fachmann regelmäßig Gebäudeteile untersucht. Dennoch versuchen es einige Versicherungen immer wieder, sich vor der Deckung zu drücken. Doch Gerichte sind da meist anderer Meinung und unterstützen den Eigentümer, wenn es um die Rechte von Verbrauchern geht.
Kommt beispielsweise eine Versicherungsgesellschaft nicht für einen Sturmschaden am Dach auf, weil sie dieses als sanierungsbedürftig eingestuft hatte, sehen Richter dies oft anders. Ganz sei einfach kann sich ein Versicherer nicht aus der Verantwortung stehlen, denn ein Hauseigentümer ist nicht verpflichtet, sein Dach überprüfen zu lassen, wenn sich Vorschäden nicht erkennen lassen. Somit muss die Wohngebäudeversicherung in jedem Fall in Leistung treten und den Sturmschaden am Dach regulieren.

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