Schäden müssen immer unverzüglich der Wohngebäudeversicherung gemeldet werden
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Heftige Unwetter verursachen Jahr für Jahr Schäden in Millionenhöhe. Vollgelaufene Keller, Häuser, die von Blitzen in Brand gesetzt und Autos, dessen Lack beim Hagelschauer zerstört wurden- diese Auswirkungen gehören zu den Bilanzen, mit denen Versicherungsgesellschaften immer häufiger in der jüngsten Vergangenheit konfrontiert wurden.
Ist ein Schaden entstanden, stellt sich immer die Frage, welche Versicherungspolice für welchen Schaden aufkommt.
Werden Fensterscheiben oder Wintergärten durch Hagel beschädigt, geht dafür die Wohngebäudeversicherung in Leistung. Doch dringt dann Wasser in die Wohnung ein und beschädigt Mobiliar, muss der Versicherte seine Hausratversicherungspolice einsetzen. Vollkommen anders sieht es aus, wenn Hagel ein Auto beschädigt. Dann greift die Teil- oder Vollkaskoversicherung.
Aber nicht nur starker Hagel führt zu erheblichen Schäden an einem Wohngebäude. Auch heftige Regenfälle, die immer häufiger in unserer Region auftreten, überschwemmen vielerorts Keller. Doch nicht immer sind die verursachten Schäden über die herkömmliche Wohngebäudeversicherung abgesichert. Finanzielle Folgen von Überschwemmungsschäden werden in der Regel durch eine Elementarschadenversicherung abgedeckt, die ergänzend zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden kann.
Ebenso gravierend können die Auswirkungen von Stürmen sein. Laut Versicherungsbedingungen gilt ab Windstärke acht ein Sturm, der unter anderem durch umgefallene Bäume oder Masten enorme Schäden verursachen kann. Die Wohngebäudeversicherung kommt für den entstandenen Schaden auf und selbst Folgeschäden sind durch eindringenden Regen versichert.
Aber nicht nur bewohnte Gebäude können Schaden nehmen und sollten versichert werden. Auch Rohbauten leiden unter widrigen Witterungseinflüssen. Der vorsichtige Bauherr sollte daher eine Bauleistungsversicherung abschließen, damit spätere Schäden nicht zu Finanzierungslücken im ohnehin strapazierten Budget entstehen.
Ebenso von einer Wohngebäudeversicherung getragen werden Schäden, die durch einen Blitzeinschlag entstehen.
Wer in den Genuss des Versicherungsschutzes gelangen will, muss jedoch unverzüglich reagieren, wenn der Schadensfall eingetreten ist. Doch Vorsicht- der Versicherungsnehmer sollte niemals auf eigene Veranlassung eine Reparatur in Auftrag geben und erst in Abstimmung mit dem Versicherer solches veranlassen.
Wer auf der sicheren Seite stehen will, benötigt meist Beweise. Fotos eignen sich bestens dazu, den Schaden vor der Beseitigung zu dokumentieren.
Drohen kostspielige Folgeschäden, sollte der Geschädigte umgehend eine Schadensabwehr einleiten.
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