Ich möchte eine Immobilie kaufen. Was muss ich hinsichtlich der Gebäudeversicherung beachten?

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Wechselt der Eigentümer eines versicherten Objekts, muss dies der Versicherung unverzüglich gemeldet werden – spätestens jedoch nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages. Dabei spielt keine Rolle, ob das der Verkäufer oder Käufer erledigt. Tut es keiner, ist das Objekt nach einem Monat nicht mehr versichert.

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