Zahlt die Versicherung bei einem Schaden aus Unachtsamkeit auch?

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Wenn ein Schaden entsteht, weil man unachtsam oder nicht vorsichtig genug war, nennt man dies Fahrlässigkeit. Bei grober Fahrlässigkeit leistet die Versicherung nur dann, wenn man dies vereinbaren kann. Dann genießen Sie auch dann Versicherungsschutz, wenn Sie bspw. eine Kerze brennen lassen, der Geschirrspüler oder die Waschmaschine läuft, während Sie das Haus verlassen oder den Hauptwasserhahn nicht zudrehen, wenn Sie verreisen. Aber nicht jeder Anbieter ermöglicht den Einschluss grober Fahrlässigkeit.

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