Buletten, Maultaschen & Co- Fall für die Vertrauensschadenversicherung?
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Grundsätzlich entsteht einer Firma ein Schaden, wenn eine verbotene Handlung von Mitarbeitern voran gegangen ist. Dazu gehören Untreue, Unterschlagung, Diebstahl oder Sabotage. Der Gesetzgeber hat in diesen Fällen klare Worte gesprochen und die Grundlage dafür ist im Bürgerlichen Gesetzbuch nachzulesen. Wer sich vor Vermögensschäden schützen will, die durch einen Vertrauensmissbrauch entstehen, kann für seinen Betrieb eine Vertrauensschadenversicherung abschließen.
Ein Vermögensschaden wird von der Versicherung bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme übernommen. Verbunden mit Fällen dieser Art sind fristlose Entlassungen und auch das Kündigungsrecht eines unehrlichen Mitarbeiters wird außer Kraft gesetzt.
Doch gerade in der jüngsten Vergangenheit haben so genannte Bagatellfälle zu heißen Diskussionen in der Öffentlichkeit geführt. Mitarbeiter, die über viele Jahre oder gar Jahrzehnte für einen Betrieb oder eine Einrichtung tätig waren und sich nie etwas zu schulden kommen ließen, wurden wegen offensichtlichen Nichtigkeiten entlassen.
Der Fall einer Alterpflegerin, die vier Maultaschen von ihrem Arbeitsplatz mit nach Hause nahm oder die Supermarkt- Angestellte, die Pfandbons in die eigene Tasche wandern ließ macht klar, dass eine rechtliche Konsequenz nicht an dem Wert der entwendeten Gegenstände gemessen wird.
Im Fall der Maultaschen bestätigte bereits ein Gericht die Rechtmäßigkeit der Entlassung. Zu welcher Entscheidung es im Fall der Pfandbons kommen wird, bleibt abzuwarten. Erst im Februar 2010 soll hier ein Urteil gefällt werden, denn eine Kündigung kann in der Regel nur dann greifen, wenn der Arbeitnehmer davon ausgehen muss, dass dem Chef das spezifische Verhalten nicht gefallen wird.
In der Regel beziehen sich die Schäden, die durch eine Vertrauensschadenversicherung entstanden sind auf Werte einer anderen Größenordnung. Die Höhe der Versicherungssumme sollte frühzeitig auf den Prüfstand, denn die individuellen Gegebenheiten eines Betriebes stehen auch in direktem Zusammenhang mit dem Schaden, der durch Diebstahl oder Sabotage verursacht werden kann.
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