Was muss man im Schadensfall tun?
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Sie melden der Versicherung den entstandenen Schaden. Dann beweisen Sie Ihrem Versicherer, dass der Schädiger eine Vertrauensperson Ihres Unternehmens ist und für den Schaden verantwortlich und schadenersatzpflichtig ist. Die Versicherung teilt Ihnen nach Prüfung der Unterlagen mit, in welcher Höhe der Schaden ersetzt werden kann. Es ist allerdings nicht unbedingt notwendig, den Schuldigen zu identifizieren. Wenn die Person nicht eindeutig ausgemacht werden kann, es aber aus den Unterlagen eindeutig hervorgeht, dass nur eine Vertrauensperson den Schaden verursacht haben kann, leistet die Versicherung trotzdem.
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