Vertrauensschadenversicherung

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kurz und knapp: Wenn aus unerlaubten Handlungen von Mitarbeitern, anderen Betriebsangehörigen oder von Vertrauenspersonen des Unternehmens Vermögensschäden entstehen, kommt die Vertrauensschadenversicherung für die Schäden auf.

Wann liegt ein Vertrauensschaden vor?

Dieser liegt dann vor, wenn einem Unternehmen ein Vermögensschaden aufgrund einer verbotenen Handlung (wie z.B. Unterschlagung, Untreue, Diebstahl, Betrug oder Sabotage) entsteht und diese von einer Person verübt wurde, der es vertraut, wie z.B. Angestellten. Die gesetzliche Grundlage bildet §823 BGB.

Wie leistet die Vertrauensschadenversicherung?

Sie ersetzt den entstandenen Vermögensschaden bis zur Versicherungssumme. Daher sollte diese mit Bedacht gewählt werden. In der Regel wird der Schaden schnell beglichen.

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