Wer sollte sich darüber hinaus versichern?
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Alle Berufsstände, deren Tätigkeiten Ihren Kunden einen Vermögensschaden zuführen können, weil sie ihre Interessen wahrnehmen, beraten, begutachten oder verwalten, sollten eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung erwägen. Hierzu zählen unter anderem Immobilienmakler, Sachverständige, Werbeagenturen, Unternehmensberater, Betreuer, Übersetzer oder Testamentsvollstrecker.
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Vermögensschadenhaftpflicht
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