Was versteht man unter Verstoßprinzip?

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Verstoß meint das berufliche Versehen. Das Verstoßprinzip bedeutet, dass der Versicherungsschutz an den Verstoß geknüpft ist und nicht an die Anspruchsstellung oder Entstehung des Schadens. Meist liegt ein langer Zeitraum zwischen Verursachung und Entstehen des Schadens. Ohne diese Regelung müsste der Versicherte, im Falle einer zwischenzeitlichen Kündigung, den Schaden selbst vollständig begleichen. Darin liegt der Vorteil des Verstoßprinzips. Der Versicherer ist zur zeitlich begrenzten Nachhaftung verpflichtet.

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