Ratgeber Unfallversicherung
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Informieren Sie sich hier über diese Themen zur Unfallversicherung:
- Die gesetzliche Unfallversicherung
- Die private Unfallversicherung
- Grad der Invalidität
- Zusatzleistungen
- Unfallversicherung für Senioren
- Ausschnittsdeckungen
- Invalidität und Todesfall
- Besonderheiten
- Beiträge
- Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die gesetzliche Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung, die leistet, wenn der Versicherte infolge eines Arbeitsunfalls, einer Berufskrankheit bzw. eines Wegeunfalls gesundheitliche Schäden erleidet. Ziel soll es sein, Gesundheit und Leistungsfähigkeit wiederherzustellen. Gesetzliche Grundlage ist das siebte Sozialgesetzbuch, aber auch die Berufskrankheitenverordnung (BKV).
Versichert sind jedoch nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Kinder, die eine KITA besuchen, Schüler und Studenten, Auszubildende, Pflegepersonen, Landwirte, Helfer bei einem Unglücksfall, im Zivil- oder Katastrophenschutz, Blut- und Organspender. Diese Personen sind pflichtversichert. Außerdem können sich Unternehmer, Selbstständige, Freiberufler und mitarbeitende Ehegatten freiwillig gesetzlich unfallversichern lassen.
Der Begriff Pflichtversicherung bezieht sich hier im Übrigen nicht darauf, dass diese Personen sich versichern lassen müssen, sondern darauf, dass der Träger die Pflicht hat, zu leisten.
Die private Unfallversicherung
Sie leistet, wenn der Versicherungsnehmer infolge eines Unfalls, der sich zu jeder Zeit und überall auf der Welt ereignet haben kann (es sei denn, es wird anders vereinbart), gesundheitlich geschädigt wird.
Hier wird der große Unterschied zur gesetzlichen Unfallversicherung deutlich: Die Private leistet überall. Die Gesetzliche leistet im Großen und Ganzen nur bei Unfällen, die sich während der Arbeit, in KITA, Schule oder einer weiterführenden Bildungseinrichtung ereignet haben bzw. auf dem Weg dorthin und auf dem Weg nach hause. Die meisten Unfälle ereignen sich jedoch bekanntlich in der Freizeit.
Die Leistung kann in Form einer einmaligen Zahlung (Kapitalleistung) und einer monatlichen Zahlung (Unfallrente) erfolgen.
Die Versicherung zahlt jedoch auch, wenn die Verletzung nicht durch einen Unfall im eigentlichen Sinne (also ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis) verursacht wurde, sondern durch erhöhte Kraftanstrengung eine bestimmte Schädigung an Gelenken von Gliedmaßen und Wirbelsäule erfolgt ist. Ein Bandscheibenvorfall zählt allerdings nicht hierzu.
Die Absicherung der Invalidität als Unfallfolge ist zentrale Aufgabe der privaten Unfallversicherung. Hierbei ist häufig die Rede vom Grad der Invalidität. Er ist ausschlaggebend für die Höhe der Leistung (neben der vereinbarten Versicherungssumme). Dieser Grad der Invalidität wird dabei durch die so genannte Gliedertaxte bestimmt, welche Bestandteil des Vertrages ist. Hier ist genau definiert, wie viel Prozent Invalidität je nach beeinträchtigtem oder verlorenem Körperteil / Sinnesorgan anzusetzen ist. Die sich hieraus ergebende Leistung wird in jedem Falle gezahlt – unabhängig davon, ob die gesetzliche Unfallversicherung eventuell parallel leistet, weil es sich bei dem Unfallereignis etwa um einen Arbeitsunfall gehandelt hat.
Die Angebote unterscheiden sich in ihrer Leistung teilweise erheblich. Hier können neben der reinen Unfallversicherung auch zusätzliche Optionen oder Leistungen mitversichert sein. Das kann z.B. Progression bei erhöhter Invalidität (überproportional ansteigende Leistung) oder Beitragsrückerstattung (auch Prämienrückgewähr, UPR oder UBR) sein. Aber auch der Todesfall infolge eines Unfalls, Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld, kosmetische Operationen, Bergungskosten, Kurkostenbeihilfe und einige andere Leistungen können Teil des Leistungsportfolios sein. Auch bieten Versicherer im Rahmen einer Prämienerhöhung zusätzliche Leistungen an.
Die Unterschiede in den Leistungsumfängen machen einen Vergleich leider nicht so einfach. Deshalb sollten Sie sich eingehend informieren und beraten lassen.
Tatsächlich können jedoch auch persönliche Vereinbarungen getroffen werden. So können z.B. die Erkrankung an Krebs oder bestimmte andere Erkrankungen, welche keine Unfälle darstellen, als versicherte Ereignisse definiert werden.
Unfallversicherung für Senioren
Im Rahmen der Zusatzleistungen gibt es ein Paket, das auf die Bedürfnisse Älterer zugeschnitten ist. In so genannten Seniorenpolicen sind Serviceleistungen (befristet) mit inbegriffen, welche hauswirtschaftliche Hilfe oder Essensversorgung bieten, wenn der Versicherte aufgrund der Unfallfolgen hierzu nicht mehr in der Lage ist.
Als Ausschnittsdeckungen werden bestimmte Leistungen der Unfallversicherung für bestimmte Situationen verstanden – also ein Ausschnitt aus dem Leistungsspektrum. Hierzu zählt die Insassenunfallversicherung im Rahmen der KFZ-Versicherung, die Reiseunfallversicherung oder die Bauhelferunfallversicherung.
Invalidität und Todesfall
Das Vereinbaren einer Leistung im (Unfall-)Todesfall kann sinnvoll sein. Stirbt der Versicherte bei einem Unfall, fließen nämlich sonst keine Gelder – auch wenn die unmittelbaren Folgen des Unfalls schwere Verletzungen sind, denen der Versicherte dann erliegt. Der Grund hierfür liegt in den Versicherungsbedingungen bei Invalidität. Eine Leistung bei Invalidität kann nämlich frühestens ein Jahr nach dem Unfall gefordert werden. Hat der Versicherte allerdings auch den Todesfallschutz mitaufnehmen lassen, so kann für den beschriebenen Fall eine Art Vorschusszahlung auf Invalidität bis zur vereinbarten Todesfallsumme beantragt werden. Es kann etwas dauern, bis die Zahlungen hierfür fließen. Um in der Zwischenzeit nicht ohne Leistung auskommen zu müssen, kann eine Überbrückungs- bzw. Übergangsleistung beantragt werden. Dies ist immer dann sinnvoll, wenn der Versicherte wegen eines Unfalls über einen gewissen Zeitraum hinweg stark beeinträchtigt ist.
Bitte beachten Sie, dass jeder Versicherer unterschiedliche Rahmenbedingungen vorgibt, die Sie kennen sollten, wenn Sie vergleichen. So gibt es beispielsweise unterschiedliche Leistungseinschränkungen und verschiedene Meldefristen bei Unfällen.
Beachten Sie auch, dass es bestimmte generelle Ausschlüsse gibt, unter denen die Unfallversicherung nicht leistet. Das ist der Fall, wenn die Invalidität nicht innerhalb eines Jahres eintritt. Wird sie in den darauf folgenden drei Monaten nicht von einem Arzt festgestellt, leistet sie ebenfalls nicht. Außerdem müssen Sie Ihren Anspruch spätestens 15 Monate nach dem Unfall der Versicherung gegenüber geltend gemacht haben.
Die Beitragshöhe bzw. die Kosten der privaten Unfallversicherung sind in aller erster Linie abhängig von den gewählten Leistungen und der Versicherungssumme. Neben der Einzahlung laufender Beiträge gibt es die Möglichkeit, eine Einmalzahlung vorzunehmen.
Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die Unfallversicherung ist kein Ersatz für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Letztere leistet erst ab einer Beeinträchtigung von 50 Prozent, welche sich auf das Ausüben der beruflichen Tätigkeit bezieht. Die Unfallversicherung hingegen zahlt schon bei kleinen Beeinträchtigungen – wie viel hängt von der Versicherungssumme und der Dauer der Beeinträchtigung bzw. dem Grad der Invalidität ab.
Die Unfallversicherung zieht zur Bemessung des Schadens die Ursache heran, nämlich der Unfall, nicht aber die Auswirkungen auf den Versicherten, wie bspw. das Wegfallen des Einkommens. Die Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen orientiert sich am Grad der Berufsunfähigkeit – also zu wie viel Prozent der Versicherte beeinträchtigt ist und daher seiner Arbeit nicht mehr nachgehen kann – und welche Tätigkeit ausgeübt wurde.
Unfallversicherung
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