Muslim wird doch noch durch Unfallversicherung entschädigt
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Einem Muslim wurde nach einem Unfall das Recht abgesprochen, eine Entschädigung für eine Haushaltshilfe zu beanspruchen. Der Versicherer hat sich nun entschuldigt und doch noch gezahlt.
Im Oktober berichtet wir davon, dass nach einem Unfall einem 79 Jährigen Algerier aufgrund seiner Religionszugehörigkeit ein Teil seiner ihm zustehenden Entschädigungssumme verweigert wurde. Die Begründung des Versicherers war, dass es dem muslimischen Weltbild zugrunde liegt, dass der Mann sich wie ein Pascha verhält und nichts zu den Arbeiten im Haushalt beiträgt. Daraufhin wurden ihm die Kosten einer zusätzlichen Haushaltshilfe verweigert.
Nun hat es sich der betreffende Versicherer wohl anders überlegt. So erhielt das Opfer die ihm zustehende Summe von 170.000 Euro Schmerzensgeld, Schadensersatz und die Entschädigung für die Beschäftigung einer Haushaltshilfe sowie eine Entschuldigung. Zuvor hat die Unfallversicherung ihm lediglich Schmerzensgeld und Schadensersatz in Höhe von 90.000 Euro zugestanden.
Die meisten Unfälle passieren in der Freizeit und haben oft hohe Kosten und einen langen Leidensweg zur Folge. Um dann nicht auch noch selbst die Kosten tragen zu müssen, bietet sich eine private Unfallversicherung an. Diese reguliert die Kosten und gilt zu jeder Zeit weltweit.
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