Hörschäden: private Unfallversicherung greift auch bei Vuvuzelas
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Das Fußballfieber ist wieder ausgebrochen. Doch was hier an den Bildschirmen viele nur nervt, kann für die Fans vor Ort in Afrika zu ernsthaften Hörschäden führen. Diese werden allerdings von der privaten Unfallversicherung gedeckt.
Seit vergangenen Freitag läuft die Fußball-Weltmeisterschaft in Südafrika. Wer sich bis Sonntag nicht unbedingt für die Sportart begeistern konnte, tut dies zweifelsohne seit dem herrlichem Spiel Deutschland gegen Australien. Einmal mehr hat das deutsche Team bewiesen, dass sie aus dieser Weltmeisterschaft als Sieger hervorgehen wollen. Selbst die ständig dröhnenden Vuvuzelas waren für 90 Minuten Spielzeit vergessen, als die Traumtore von Podolski, Klose, Müller und Cacau fielen. Ob das deutsche Team seinen Kampfgeist weiter beibehalten wird, wird sich heute im Spiel gegen Serbien zeigen.
Südafrikas WM-Chef Dany Jordaan erwägt inzwischen ernsthaft dieses Symbol des afrikanischen Fußballs, die Vuvuzelas, zu verbieten. Denn bei aller Euphorie können diese trompetenartigen Tröten zu ernsthaften Hörschäden führen. Dieser Lärm hat eine Lautstärke von 123,9 Dezibel und übersteigt damit deutlich die Schmerzgrenze von 120 Dezibel. Selbst dauerhafter Lärm von „nur“ 85 Dezibel kann zu dauerhaften Hörschäden führen. Für alle die daran bereits erkrankt sind, kommt dieses eventuelle Verbot bereits zu spät. Wer bereits dadurch ernsthaft geschädigt wurde, kann allerdings seine private Unfallversicherung in die Pflicht nehmen. Denn durch Schallwellen verursachte Unfälle werden von dieser abgedeckt, da sie voll und ganz unter dem Begriff „Unfall“ fallen und deshalb nicht von der Zahlung einer Entschädigung ausgenommen werden. Folgeschäden sind oft Tinnitus oder sogar akutes Hörversagen
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