Zivilcourage: Unfallversicherung entschädigt Helfer

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Pöbeleien, Beleidigungen aber auch körperliche Gewalt nehmen in Deutschland immer mehr zu. Hier wird zunehmend mehr Zivilcourage gefordert. Die gesetzliche Unfallversicherung sowie das Opferentschädigungsgesetz sichern Helfer die selbst zu Opfern werden ab.

Von Überfällen, Attacken und Beleidigung kann man inzwischen jeden Tag in der Zeitung lesen. Gerade Menschen in Großstädten sind davon betroffen. Dabei werden die Täter immer jünger und bereits 14jährige prügeln schon auf Andere ein. Da meint man, wer bedrängt wird könnte auf Hilfe von anderen Passanten zählen. Doch viele Menschen haben Angst vor den Folgen eines Einschreitens. Doch unterlassene Hilfeleistung stellt in Deutschland noch immer eine Straftat dar. Das auch mit gutem Grund, denn durch Wegsehen werden jährlich tausende Menschen schwer verletzt oder sterben sogar. Hier ist Zivilcourage gefragt, denn nur sie ermöglicht ein friedvolles Zusammenleben in einer Gesellschaft. Doch darf dieses Wort nicht falsch verstanden werden. Es ist keine Aufforderung selbst gewalttätig gegen den Täter zu werden. Vielmehr wird erwartet, dass man sich mit dem Opfer solidarisch verhält und dem Täter demonstriert, dass der Angegriffene nicht allein dasteht. Sollte es jedoch trotzdem zu Gewaltanwendungen kommen und der Helfer dabei verletzt werden, kann Zivilcourage mitunter nicht nur einen körperlichen, sondern auch einen hohen finanziellen Schaden nach sich ziehen. Doch steht in Deutschland niemand nach einer solchen Tat allein da. Die gesetzliche Unfallversicherung leistet in einem solchen Fall Schadensersatz. Außerdem kann man rechtliche Ansprüche gegen den Unfallverursachen bzw. den Täter geltend machen. Nach einem solchen Vorfall sollte aber die erste Anlaufstation der Verein Weisser Ring sein. Dieser Verein ist eine bundesweite Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer und ihren Angehörigen. Geholfen wird hier durch persönliche Betreuung, psychotraumatologischer Erstberatung aber auch Begleitung bei Gerichtsterminen.

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