Für Fehler des Maklers musste Unfall-Versicherung geradestehen
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Wer durch eine Unfallversicherung den Ernstfall absichern will, muss sich an die Vertragsregeln halten. Dazu gehört unter anderem das wichtige Einhalten von Meldefristen nach einem Schadensfall.
Verweigert die Versicherungsgesellschaft ihre Leistungen durch die Unfallversicherung, wenn nach einem Unfallereignis Fristen versäumt werden, kann auch die Nachlässigkeit des zuständigen Maklers die Ursache sein.
Meldet jedoch der Geschädigte einen Unfall bei seinem Versicherungsmakler und dieser leitet die Schadensanzeige an die Gesellschaft weiter, ohne den Versicherungsnehmer auf eine weiter führende Auskunftspflicht und Fristen zu verweisen, liegt das Verschulden nicht einzig und allein beim Versicherten.
Ist laut Versicherungsbedingungen eine Frist verstrichen, kann der Geschädigte dennoch auf eine Invaliditätszahlung bestehen, wenn er nachweisen kann, dass der Makler nicht gezielt auf eine Ausschlussfrist hingewiesen hat.
So hatte der Bundesgerichtshof in einem Fall zu entscheiden, wo eindeutig eine Meldfrist zu spät bei der Unfallversicherung einging. Da diese aufgrund des Versäumnisses keine Rente zahlen wollte, klagte der Geschädigte, weil sein Makler ihn nicht umfassend aufklärte. Dieser muss laut Urteil nun die Hälfte der Kosten tragen, wobei die andere Hälfte zu Lasten des Versicherten ging, da ihn eine Mitschuld traf. Wer Fristen versäumt, sollte sich nicht einzig und allein auf seinen Makler verlassen, sondern auch seiner Mitteilungspflicht an die Unfallversicherung nachkommen.
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