Risiken beim Tauchen durch Unfallversicherung absichern

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Sportbegeisterte Zeitgenossen sollten es nicht verpassen, ihre Unfallversicherung zu überprüfen. Was nicht alle Hobbytaucher wissen: viele Versicherungsgesellschaften treten mittlerweile für die unter Tauchern gefürchtete Taucherkrankheit ein. Doch gelten naturgemäß auch bestimmte Voraussetzungen wie das Benennen der Risiken durch diese Sportart.

Geschieht dies nicht, kann die Unfallversicherung eine Zahlung verweigern und kommt damit meist auch durch, wenn nicht frühzeitig die Risiken durch den Versicherungsnehmer genannt wurden.
Grundsätzlich ist ein Unfall ein unvorhersehbares Ereignis, das von außen auf den Körper eintritt. Bei der klassischen Taucherkrankheit wird ein Unfall anders definiert, denn diese Erkrankung entsteht im Körper des Versicherten, wenn er zu schnell auftaucht.
Die Taucherkrankheit, in Fachkreisen auch als Caisson- oder Dekompressionskrankheit beschrieben, entsteht dadurch, dass der Druck in größeren Tiefen dazu führt, dass sich Stickstoff im Blut anreichern kann und von dort direkt in die Organe transportiert wird. Taucht der Sportler auf, sinkt gleichzeitig der Umgebungsdruck und die Organe geben dann den Stickstoff an die Lunge ab. Steigt der Taucher jedoch schneller auf als die Organe diesen Stoff wieder abgeben können, bilden sich gefährliche Blasen im Blut. Im schlimmsten Falle entstehen halbseitige Lähmungen infolge der gefürchteten Taucherkrankheit.
Tritt ein solcher Fall ein, sind schwere gesundheitliche und meist bleibende Störungen die Folge. Wurde dieses risikobehaftete Hobby bei einer privaten Unfallversicherung nicht angegeben, kann es in einigen Fällen zu einer Leistungseinschränkung oder gar einer Leistungsverweigerung kommen. Wer sich als Hobbysporttaucher gegen die Folgen einer derart gefährlichen Erkrankung absichern will, kommt um einen entsprechenden Schutz nicht herum und kann dann im Falle einer Berufsunfähigkeit von einer Rentenzahlung profitieren.

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