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Wer in den Ferien einem Job nachgehen oder ein Praktikum absolvieren will, kann davon ausgehen, wie jeder andere Arbeitnehmer auch, unfallversichert zu sein. Die Kosten für den Versicherungsschutz trägt dann einzig und allein der Arbeitgeber, während der Versicherungsnehmer selber keinen Beitrag dafür leisten muss.

Dabei besteht ab dem ersten Arbeits- oder Praktikumstag bereits ein Versicherungsschutz, wobei dieser unabhängig vom Arbeitsverhältnis und der Höhe der Vergütung ist. Selbstverständlich sind auch direkte Wege zum Arbeitsplatz und wieder nach Hause versichert.
Ereignet sich ein Arbeits- oder Wegeunfall, geht dafür die gesetzliche Unfallversicherung in Leistung und übernimmt die Kosten für die Heilbehandlung ebenso wie für Reha- Maßnahmen. Erstatt werden auch die Lohnersatzleistungen. Die sonst einmal im Quartal übliche Praxisgebühr wird bei einem klassischen Arbeits- oder Wegeunfall von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen. Wer sich einer medizinischen Behandlung unterzieht, muss nicht seine Krankenversicherungskarte vorzeigen.
Wird der Geschädigte aufgrund eines Unfalls auf Dauer erwerbsunfähig, übernimmt die Unfallversicherung auch eine Rentenzahlung und bei einer Pflegebedürftigkeit auch entsprechende Pflegeleistungen. Wer ein Praktikum oder einen Ferienjob im Ausland absolviert, kann nicht in den Genuss eines Versicherungsschutzes über die gesetzliche Unfallversicherung gelangen. Dies gilt auch dann, wenn es sich beim Arbeitgeber um ein deutsches Unternehmen handelt. Wer also ein Praktikum oder einen Ferienjob im Ausland antreten will, sollte vorsorgen und eine entsprechende Auslandsreisekrankenversicherung abschließen und sich nach einem Unfallversicherungsschutz erkundigen. .

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