Unfallversicherung verweigert Zahlung bei nicht beabsichtigtem Stopp

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Wer einen Verkehrsunfall erleiden muss, geht in Sachen Schutz durch die Unfallversicherung leer aus, sobald man sein Fahrzeug verlässt. Selbst wenn der Fahrzeugführer unfreiwillig aussteigt, geht der Versicherungsschutz verloren.

Begründet wird dies damit, dass lediglich die Fahrt zum Arbeitsplatz und der direkte Rückweg versichert sind. Bei einem Verlassen des Fahrzeugs gilt der Schutz als unterbrochen. Auch das Bundessozialgericht gibt der Unfallversicherung recht, wenn diese nicht in Leistung tritt.
So endete ein Fall vor dem Gericht, bei dem ein Verkehrsteilnehmer in zwei Unfälle verwickelt war. Nachdem sein Auto beschädigt wurde und er ausstieg, um mit dem Unfallgegner den Schaden in Augenschein zu nehmen, fuhr ein weiteres Auto auf den geparkten Wagen auf, wobei der Mann verletzt wurde. Für den körperlichen Schaden, den der Fahrer durch den zweiten Unfall erlitt, verweigerte die Berufsgenossenschaft ihre Leistung und begründete dies damit, dass das Aussteigen nicht als Wegeunfall bewertet werden kann und somit zu Lasten des Geschädigten geht. Durch das Anhalten und Aussteigen wurde der Arbeitsweg des Mannes wissentlich verlassen und trug somit zum zweiten Unfall bei. Aus diesem Grunde kann niemand mit dem Schutz der Unfallversicherung rechnen.

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