Zeckensaison: zahlt die Unfallversicherung?

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Im Prinzip entspricht ein Zeckenbiss einem Unfall. Schließlich ist ein solcher Biss ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden führen kann. Dennoch werden Zecken- oder Insektenstiche nicht von jeder Versicherungsgesellschaft als Unfall akzeptiert.

Meist gelten Zeckenbisse als geringfügige Verletzungen ohne weiteren Behandlungsbedarf. Selbst in den Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft, die für viele Versicherungsunternehmen als Vorlage für ihre Policen dienen, wird ein solcher Insektenbiss oder eine andere geringfügige Verletzung der Haut als Unfall ausgeschlossen.
Dennoch ist ein Insekten- oder Zeckenbiss vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Doch wann zahlt eigentlich die Unfallversicherung? In einigen wenigen Fällen kann die Infektion durch einen Zeckenbiss so schwerwiegend sein, dass sie zur Berufsunfähigkeit führt. Besitzt der Geschädigte eine Police für die private Berufsunfähigkeitsversicherung, kann der Versicherungsnehmer diesen Schutz in Anspruch nehmen.
Besteht kein Schutz durch die Berufsunfähigkeitsversicherung, kann es sich lohnen, einen Blick in den Vertrag der Unfallversicherung zu werfen. Nicht alle privaten Unfallversicherer lehnen es grundsätzlich ab, durch einen Zecken- oder Insektenbiss verursachte Erkrankungen zu versichern. Doch muss dieses Kriterium auch ausdrücklich in den Versicherungsbedingungen erwähnt sein. Werden in der Unfalldefinition die Begriffe "Insekten" und "Zecken" erwähnt, besteht von vornherein ein Versicherungsschutz.
Unfallversicherungen, die diesen Schutz in den Versicherungsbedingungen aufnehmen, machen dies häufig in einem speziellen Tarif, dessen Leistungsspektrum über den herkömmlichen Standard hinaus gehen. Vielfach werden neben diesen erweiterten Tarifen weitere zusätzliche Leistungen angeboten, die jedoch mit einem erhöhten Beitragssatz verbunden sind.
Wer sich rundum absichern will, sollte bei der Wahl einer Unfallversicherung auch auf diesen „Insektenschutz“ und dabei auf die Höhe der Versicherungssumme achten. Die Vertragsbedingungen der einzelnen Versicherungen ähneln sich, doch variieren die Beiträge, sodass eingehende Vergleiche immer lohnen.

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