Unfallversicherung- Ehrenamtliche kostenlos in der Wohlfahrt abgesichert

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Ehrenamtliche leisten hierzulande wichtige Aufgaben, die unter anderem Vater Staat entlasten und dieses in vielen sozialen Bereichen.
Im Gegenzug wird diesem Personenkreis eine kostenfreie Unfallversicherung geboten, sofern man sich in den Bereichen Wohlfahrt oder Gesundheit engagiert.

Aus diesem Grunde müssen ehrenamtlich Tätige auch nicht bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) eigens angemeldet werden, weil sie über den Gesetzgeber als automatisch abgesichert gelten.
Vereine müssen im Gegensatz dazu Ehrenämter, die außerhalb des Wohlfahrtsbereichs ausgeübt werden, beim jeweiligen Unfallversicherungsträger anmelden und auch Beiträge dafür entrichten. Der gebotene Unfallversicherungsschutz gilt dann für alle Tätigkeiten, die unentgeltlich innerhalb der Wohlfahrt ausgeübt werden und mit eingeschlossen sind auch die, bei denen Aufwandsentschädigungen für Selbstkosten entrichtet werden.
Parallel dazu ist auch das Unfallrisiko auf dem Weg zur ehrenamtlichen Tätigkeit gesichert. Tritt ein Schaden ein, übernimmt die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege alle Kosten, die für eine berufliche, medizinische und soziale Rehabilitation entstehen. Sogar im Falle einer dauerhaften Minderung der Erwerbsfähigkeit kann der Ehrenamtlich davon ausgehen, einen Anspruch auf Rente zu erheben.

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