Unfallversicherung zahlt nicht in jedem Fall
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Einen Schutz vor finanziellen Folgen unterschiedlicher Ereignisse benötigt jeder, der sich nach einem Schaden nicht vor einem finanziellen Ruin sehen will. Für viele Menschen gehört die klassische Unfallversicherung dazu.
Nicht selten entschließen sich insbesondere Angehörige von älteren Menschen dazu, einen erweiterten Schutz zu vereinbaren, insbesondere wenn der Senior allein leben muss. Diese spezielle Senioren- Unfallversicherung leistet dann, wenn ein stationärer Aufenthalt in einer Klinik nötig wird, oder nach einem Unfallereignis Hilfe für zu Hause das Leben erleichtern soll.
Zunächst einmal hören sich diese Kriterien hilfreich an, doch wie sehen die Leistungen im Einzelnen aus, wenn sich wirklich ein Unfall ereignet?
Dann kommt es auf die Vertragsbedingungen an, die bestimmte Leistungen von vornherein ausschließen. Stürzt beispielsweise der Versicherte aufgrund der Tatsache, dass ein nicht unfallbedingtes Ereignis der Auslöser war, verweigern viele Versicherungen ihre Leistung.
Das Kriterium Bewusstseinsstörung ist somit nicht zu unterschätzen, wenn es um die Leistungen der Senioren- Unfallversicherung geht.
Darunter verstehen die Versicherer, dass die Fähigkeit, drohende Gefahren frühzeitig zu erkennen, eingeschränkt ist. Die Möglichkeit, entsprechend zu reagieren ist also beeinträchtigt und begünstigt das eigentliche Unfallereignis.
Erleidet also ein älterer Mensch eine Kreislaufschwäche und stürzt danach, werden viele Versicherer die Leistung verweigern. Grundsätzlich heißt es in vielen Policen, dass man von einer Bewusstseinsstörung als Unfallursache ausgehen muss, wenn diese erheblich ist. Dann geht der Kunde leer aus.
Daher sollte jeder, der sich über eine Senioren- Unfallversicherung absichern will, erst einmal mit seinem Arzt Rücksprache halten. Besteht durch unterschiedliche Vorerkrankungen die Gefahr einer Bewusstseinsstörung, ist der Versicherungsschutz immer gefährdet.
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