Unfallversicherung muss schnellstens informiert werden!
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Wer sich für einen privaten Unfallversicherungsschutz entscheidet, kann nicht nur im Schadensfall profitieren, sondern muss auch bestimmte Pflichten einhalten. Ein Blick in die Vertragsbedingungen einer Unfallversicherung schafft Klarheit darüber, wie sich der Versicherungsnehmer zu verhalten hat, wenn ein Schaden eingetreten ist.
Der Unfallversicherer hat das Recht, unverzüglich nach einem Unfallereignis von seinem Kunden in Kenntnis gesetzt zu werden. Handelt der Versicherte nicht danach, läuft er Gefahr, seinen Versicherungsschutz zu verlieren.
Selbst Richter räumen nach einer verspäteten Schadensmeldung dem Versicherungsnehmer kein Sonderrecht ein. So sprach ein Oberlandesgericht einem privat Unfallversicherten den Schutz durch seine Versicherung ab. Vorangegangen war, dass ein Unfall erst Monate später der privaten Versicherung gemeldet wurde.
Da sich die Versicherungsgesellschaft weigerte, nach einem derart langen Zeitraum in Leistung zu gehen, endete der Rechtsstreit vor dem Richtertisch.
Doch hier sah es für den Kläger nicht gut aus. Dieser gab vor, sich erst einmal Klarheit über die Unfallfolgen verschaffen zu wollen, bevor die Unfallversicherung zahlen sollte. Doch kann mit einer solchen Begründung nicht gepunktet werden, wenn es um das Einhalten der Vertragsbedignungen geht.
Wer erst spät seinen Unfall meldet, verwehrt der Versicherung die Möglichkeit, den Schadenshergang rekonstruieren zu können. Ein Schaden muss einer Versicherung unverzüglich gemeldet werden, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen in Anspruch nehmen will. Unverzüglich bedeutet im Klartext: sofort und ohne eine schuldhafte Verzögerung des Versicherungsnehmers.
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