Unfallversicherung- ein paar Pfunde zuviel wiegen nicht schwer

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Die Geister scheinen sich darüber zu streiten: Ist Übergewichtigkeit nun eine Krankheit, oder eher ein kosmetisches Problem? Jeder Mensch setzt andere Maßstäbe und ein schlankes Erscheinungsbild ist schließlich noch lange kein Garant für ein gesundes Leben bis ins hohe Alter.

So stellt sich unter anderem für Versicherte die Frage, ob man eigentlich seine überflüssigen Pfunde als besonderes Risiko angeben muss; insbesondere dann, wenn es um Fragen rund um die eigene Gesundheit geht.
Was im alltäglichen Leben nicht unbedingt ein ernsthaftes Problem darstellt, kann im Schadensfall zu einem echten Problem werden.
So enden nicht selten Fälle dieser Art vor dem Richtertisch. So gab es einen Fall, bei dem ein Freizeitfußballer auf unebenem Boden umknickte. Was zunächst ganz klar nach einem Unfall aussah, wollte die Unfallversicherung nicht ohne Weiteres so durchgehen lassen.
Der Mann hatte einen fast zwei Jahrzehnte zurück liegenden Bänderriss nicht unter der "Rubrik" Vorerkrankungen angezeigt und hatte überdies im Laufe der Jahre an Gewicht zugelegt.
Ein Oberlandesgericht entschied jedoch, dass die Versicherungsgesellschaft die Entschädigung nicht deshalb verweigern darf, weil der Versicherungsnehmer diese Vorerkrankung hatte und übergewichtig ist. Die Richter entschieden, dass man dem Kunden die fehlenden Angaben nicht vorwerfen darf.
Insbesondere die Fettleibigkeit darf aktuell noch nicht als Krankheit eingestuft werden. Gibt ein Versicherter sein Übergewicht nicht als besonderes Risiko an, kann niemand dies als grobe Fahrlässigkeit bewerten- so auch nicht eine Unfallversicherung.


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