Nicht alle Tierbisse sind durch die Unfallversicherung abgedeckt
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Jetzt beginnt bald wieder die "Saison" für die unliebsamen Kleintiere in Hecken, Sträuchern und im Unterholz- gemeint sind die nicht ungefährlichen Zecken.
Jedoch sind nicht alle Zeckenbisse gefährlich, doch Gesundheitsschäden sind nicht immer auszuschließen. Wer eine Unfallversicherungspolice besitzt, kann nicht davon ausgehen, von einem Versicherungsschutz zu profitieren, wenn Folgeschäden zu befürchten sind.
So gibt es auch Gerichtsurteile, die sich damit auseinander setzen mussten. Geklagt wurde gegen eine Unfallversicherung, die sich weigerte, für die Behandlungskosten einer Infektion nach einem Zeckenbiss aufzukommen. Folgeschäden dieser Art sind bei den meisten Unfallversicherungen ausgeschlossen.
Die eigentliche Ursache der Infektion stellt eine eher geringfügige Verletzung durch den Tierbiss dar, die nicht zwingend ärztlich behandelt werden muss. Der betreffende Unfallversicherer hatte in einem solchen Fall Folgeschäden dieser Art ausgeschlossen.
Wer jedoch von seiner Unfallversicherung einen umfassenden Schutz verlangt, sollte sich eine Versicherungspolice zulegen, die in den Vertragsbedingungen auch Folgeschäden durch Zeckenbisse mit in den Schutz aufnimmt.
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