Wie geht es nach einem Unfall weiter?
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Niemand denkt gern an den Fall der Fälle und doch trifft es hierzulande jährlich rund acht Millionen Menschen, die sich bei Unfällen verletzen. Über 50 Prozent dieser Unfälle ereignen sich gar in den eigenen vier Wänden, womit klar ist, dass sich niemand wirklich vor einem solchen Ereignis schützen kann.
Wenngleich ein solcher Unglücksfall nicht rückgängig gemacht werden kann, können finanzielle Mittel dennoch dazu beitragen, ein weniger beschwertes Leben weiter zu führen. Aus diesem Grunde einscheiden sich viele Verbraucher immer noch für den Schutz durch eine Unfallversicherung und gezahlt wird immer dann, wenn das Unfallereignis der Auslöser für bleibende körperliche oder geistige Schäden ist.
Der gesetzliche Schutz kann bei weitem nicht all das abdecken, was unter Umständen gezahlt werden muss. Schließlich sind gerade bei schwerwiegenden Unfällen Umbaumaßnahmen erforderlich, die in der Regel aus der eigenen Tasche finanziert werden müssen. Doch wer alle Zusatzkosten stemmen will, kommt um einen zusätzlichen und privaten Versicherungsschutz nicht herum.
Entscheidend ist dann aber auch die Versicherungssumme. Sollen alle anfallenden Kosten aufgefangen werden, muss eine bestimmte Höhe veranschlagt werden. Sollen die finanziellen Folgen einer Invalidität abgesichert werden, empfiehlt sich ein Schutz, der mit einer sogenannten Progression ausgestattet ist. Hierbei können individuell 225, 350 oder mehr Prozent mit der Unfallversicherung vereinbart werden.
Der Schwerpunkt liegt dann auf hohe Invaliditätsgrade; in diesen Fällen kann der Versicherungsnehmer auch mit überproportional hohen Leistungen kalkulieren, die bis zu einem Vielfachen der Grundsumme bieten.
Führt ein besonders schwerer Unfall zum Tode des Versicherten, wird die volle Versicherungssumme an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Führt ein Unfallereignis innerhalb von zwölf Monaten zu einer bleibenden Behinderung der geistigen und körperlichen Leistungsfähigkeit, wird die vertraglich vereinbarte Unfallrente lebenslang und in voller Höhe gezahlt. Doch grundsätzlich muss ein Grad von wenigstens 50 Prozent ärztlich anerkannt werden.
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