Bekommen nur Arbeitnehmer den gesetzlichen Unfallschutz?

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Nein. Auch Kinder, die eine KITA besuchen, Schüler, Studenten, Auszubildende, Pflegepersonen, Landwirte, Helfer bei einem Unglücksfall, im Zivil- oder Katastrophenschutz, Blut- und Organspender sind gesetzlich unfallversichert. Freiberufler, Selbstständige bzw. Unternehmer sowie mitarbeitende Ehepartner sind nicht pflichtversichert, könnten sich aber, wenn sie dies möchten, freiwillig gesetzlich versichern.

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