Ach so?! Unfallversicherung zahlt, wenn ich Zivilcourage zeige?
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Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt bei Arbeits- und Wegeunfällen, doch auch bei einigen Sonderfällen, wie etwa bei Unfällen aus altruistischem Handeln.
Autor: daveduddley
Datum: 30.03. 2010
hallo, ihr schreibt, dass die gesetzliche unfallversicherung für mich zahlt, wenn ich bspw. einen rentner vor prügelnden jugendlichen rette und dabei selbst dresche beziehe… das wusste ich gar nicht. ist sehr nett von unserem staat. vorausgesetzt ich lebe nach der aktion noch und die haben mich nicht auch ins koma oder die querschnitzlähmung geprügelt, würde ich mich dann auch darüber freuen *g* - naja, spaß bei seite, ist schon wichtig, dass vater staat für sowas einsteht, sonst hilft ja niemand mehr… mich würde mal interessieren, ob es noch andere situationen gibt, wo der staat hilft, wenn man ein opfer bringt?
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Anmerkung der Redaktion:
Das ist korrekt. Sie beziehen sich auf unsere Meldung „Zivilcourage: Unfallversicherung entschädigt Helfer“ von gestern, dem 29. März 2010. Ihre Frage können wir wie folgt beantworten:
Laut § 5 SGB I leistet der Staat soziale Entschädigung bei Gesundheitsschäden. Das heißt, es wird gezahlt für die notwendigen Maßnahmen zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie für eine angemessene wirtschaftliche Versorgung. Im Übrigen haben auch die Hinterbliebenen des Geschädigten im Falle des Todes ein Recht auf die angemessene wirtschaftliche Entschädigung. Die von Ihnen angesprochenen Situationen, in denen der Staat einsteht, können wie folgt zusammengefasst werden:
- Kriegsopferversorgung (etwa bei Kriegsgefangenschaft, Internierung, aber auch für Opfer unter Zivilisten infolge der Kampfhandlungen/Bombardements)
- Gewaltopferentschädigung und Entschädigung von Opfern, bei welchen keine direkte Gewalteinwirkung stattgefunden hat (Bsp.: Raubmord, sexueller Missbrauch oder Schwerstbehinderung aufgrund von Inzest der Eltern)
- Wehrdienst- und Zivildienstbeschädigung (Bsp.: Manöerunfall, Unfall des Zivildienstleistenden im Haus eines Pflegebedürftigen)
- Leistungsfälle der sogenannten „unechten Unfallversicherung“
Die „unechte Unfallversicherung“ meint die gesetzliche Unfallversicherung, wenn kein Arbeits- oder Wegeunfall hiermit in Verbindung steht. Das können bspw. folgende Situationen sein:
- Unfälle bei sozialrechtlichen Meldeobliegenheiten (das sind also bspw. Gänge zum Arbeitsamt, zum Sozialamt oder bei Vorladung der Polizei)
- Unfälle bei altruistischem (selbstlosem) Handeln, also bspw. bei der ehrenamtlichen oder freiwilligen Tätigkeit (etwa bei der Wohlfahrt, bei der DLRG, dem DRK), aber auch bei Nothilfe bei Unfällen, bei Blut- und Organspende oder bei einer Selbstschädigung eines Kraftfahrers, der versucht, so einen Unfall zu verhindern (ausgenommen Wildunfälle)
Die Leistungen der unechten Unfallversicherung sind gleich den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Bitte bedenken Sie, dass Sie ohne eine private Unfallversicherung bei Unfällen in Ihrer Freizeit ungeschützt sind. Und daheim und in der Freizeit geschehen bekanntlich die meisten Unfälle. Die private Unfallversicherung leistet rund um die Uhr und weltweit und ist bereits für wenige Euro im Monat zu haben.
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