Ach so? Der Weg zur Tanke ist nicht versichert?
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Bei welchen Unfällen greift die gesetzliche Unfallversicherung? Nicht immer ist offensichtlich, wann es sich um einen Wegeunfall handelt und wann nicht...
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Autor: Björn
Datum: 16.04.2009
Ich habe grad gelesen, dass ein Unfall auf dem Weg zur Tankstelle kein Wegeunfall ist und daher die Unfallversicherung nicht zahlt. Das ist doch nicht Euer Ernst?? Ich muss doch meinem Gaul Wasser geben, wenn er mich durch die Prärie tragen soll!
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Anmerkung der Redaktion
Das Tanken fällt grundsätzlich in den nicht versicherten Privatbereich und wird deshalb nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung erfasst. Ein Umweg zur Tankstelle ist also nicht versichert, genauso wenig ist der Aufenthalt auf der Tankstelle versichert.
Aber:
Wenn die Tankstelle auf dem direkten Weg zur Arbeit liegt, ist zwar der Versicherungsschutz unterbrochen, solange Sie sich auf ihrem Gelände befinden. Er setzt jedoch wieder ein, wenn Sie in den öffentlichen Straßenbereich erneut eintreten und ihren Arbeitsweg fortsetzen.
Eine Ausnahme besteht allerdings, wenn das Auftanken unvorhergesehen notwendig wird, um die Arbeitsstätte zu erreichen.
Wann genau Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu erwarten sind und was exakt ein Wegeunfall ist, klärt unsere Übersicht Gesetzliche Unfallversicherung - wann geschützt?
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