Die Tierversicherung – Policen fürs liebe Vieh
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Warum eine Tierversicherung?
Waldi, Minka, Mohrchen und Co. bringen ihren Herrchen und Frauchen viel Spaß und wachsen ihnen schnell ans Herz. Aber was, wenn die lieben Vierbeiner krank werden oder anderen einen Schaden zufügen?
Es gibt eine große Zahl an Versicherungen für Tiere. Manche eignen sich nur für Haustiere, andere wiederum sind für Nutztiere gedacht. Es gibt die Krankenversicherung, die OP-Versicherung, die Haftpflichtversicherung, die Lebensversicherung und andere, sehr spezielle Versicherungsprodukte, wie die Reptilienversicherung, über die Sie sich hier informieren können.
Welche Tierarten welchen Versicherungsschutz benötigen, können Sie unserer Übersicht entnehmen oder als PDF downloaden: Tierearten und ihre Versicherung.pdf
Nagetiere
Hunde
Katzen
Nutztiere
Pferde
Reptilien und Exoten
Vögel
Einer Versicherung möchten wir uns jedoch zuvor verstärkt widmen. Denn sie schützt eigentlich nicht das Tier, sondern den Menschen. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt den Halter des Tieres vor einem existenzgefährdenden Risiko, das aus der Haftung für Schäden herrührt, welche das Tier verursacht. Im Haustierbereich ist diese Versicherung besonders den Haltern von Hunden ans Herz zu legen. Denn wenn er sein Herrchen oder Frauchen schützen möchte, kann ein Hund leicht einen anderen Menschen verletzen, was für den Halter sehr teuer werden kann. Die gesetzlichen Grundlagen sind die folgenden:
Gefährdungshaftung
Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist ein Tierhalter für den Schaden, welches ein Tier anrichtet voll haftbar. Alleine die Haltereigenschaft ist ausreichend, die Haftung zu begründen. Ein Verschulden des Tierhalters ist dabei nicht erforderlich.
Wer allerdings aus reiner Gefälligkeit (ohne Vertrag) die Aufsicht über ein Tier übernimmt ist nicht Schadensersatzpflichtig, solange er seine Aufsichtspflicht nicht verletzt hat.
§ 833 BGB Haftung des Tierhalters
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.
§ 834 BGB Haftung des Tieraufsehers
Wer für denjenigen, welcher ein Tier hält, die Führung der Aufsicht über das Tier durch Vertrag übernimmt, ist für den Schaden verantwortlich, den das Tier einem Dritten in der im § 833 bezeichneten Weise zufügt. Die Verantwortlichkeit tritt nicht ein, wenn er bei der Führung der Aufsicht die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder wenn der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.
Die private Haftpflichtversicherung erstattet bei kleineren Haustieren, wie Kaninchen, Meerschweinchen etc. den entstandenen Schaden bis zu einer bestimmten Höhe zurück.
Hunde
Hundehaftpflichtversicherung
- hierdurch sind Vermögens-, Sach- und Personenschäden die der Hund verursacht abgedeckt
Hundekrankenversicherung
- Gesundheitscheck Hunde-OP-Versicherung, Arzneimittel, chirurgische Eingriffe, Unterbringungskosten Tierklinik, Diagnostik (Röntgen, Labor, Ultraschall, EKG, CT etc.), physikalische Therapie, homöopathische Behandlung, beinhaltet oft auch Auslandsschutz für einen gewissen Raum
- beinhaltet auch OP-Kostenschutz und Verkehrsunfallschutz
Hunde-OP-Versicherung
- erstattet die Kosten für Operationen infolge Unfall, Krankheit inklusive Nebenkosten, wie Medikamente und Verbandsmaterial sowie Nachsorge; freie Tierarztwahl; alle Hunde jeder Rasse und Größe ab einem bestimmten Alter zurück
Kampfhundehaftpflichtversicherung
- speziell für Hundehalter, deren Liebling sich auf der Rasselite für gefährliche Hunde befindet, da normale Hundehaftpflichtversicherungen diese aufgrund des höheren Risikos oft nicht mitversichern
- Liste der sogennanten Kampfhunde: Kampfhunde.pdf
Zwingerhaftpflichtversicherung
- speziell für Züchter
- bei Haltung von mehreren Hunden
- Hunde können, müssen aber nicht im Zwinger gehalten werden
- kommt für alle Vermögens-, Sach- und Personenschäden die die Hunde verursachen auf
Katzen
Krankenkatzenversicherung
- erstattet Kosten für Impfung, Wurmkur und Floh-/ Zeckenmittel zurück
- Behandlung von Unfallfolgen und Krankheiten bis zu einem bestimmten Höchstsatz: Arzneimittel, chirurgische Eingriffe, Unterbringungskosten der Tierklinik, Diagnostik (Röntgen, Labor, Ultraschall, EKG, CT etc.), physikalische Therapie, homöopathische Behandlung, Auslandsschutz in Europa für eine bestimmte Zeit
Katzen-OP-Versicherung
- Operationen infolge Unfall und Krankheit, Vor- und Nachbehandlung
Dazu zählen unter anderen Mastschweine, Rinder, Mastbullen, Pferde, Tauben, Bienen und Geflügel.
Tierhalterhaftpflichtversicherung
- abgesichert sind durch das Tier verursachte Vermögensschäden, Sachschäden und Personenschäden
Tierlebensversicherung
- bei Tod oder Nottötung
Weidetierversicherung
- Versicherungsschutz erstreckt sich auf den Weidegang während der Weidesaison
Stückversicherung
- für Mastschweine, weibliche Jungrinder, Mastbullen wird der Marktwert sowie Beanstandungen bei der amtlichen Fleischbeschauung ersetzt
Pferde, Schafe, Ziegen sowie Weidetiere sind obligatorisch gegen Diebstahl versichert, bei Rindern kann dieses gegen Aufpreis mitversichert werden.
Pferdehaftpflichtversicherung
- hierdurch sind Vermögens-, Sach- und Personenschäden die das Tier verursacht abgedeckt
Pferdekrankenversicherung
- ambulante, stationäre tierärztliche Behandlungen, Arznei- und Verbandsmittel
Pferde-Transportversicherung
- bei Tod/Nottötung, Diebstahl und Raub oder Tod durch Brand oder Blitzschlag
Pferde-OP-Versicherung
- Kosten von OP infolge Krankheit und Unfall plus Vorsorge und Nachbehandlung, Arzneimittel, Verbandmaterial
Pferdelebensversicherung
- besonders für wertvolle Tiere, wie Reitpferde oder Zuchtpferde
- inzwischen aber auch Nutztiere
- abgesichert sind der Tod oder die Nottötung sowie auch die dauernde Unbrauchbarkeit des Pferdes
Ponyhaftpflichtversicherung
- versichert sind hierüber Zucht/Aufzuchtpferde, die noch nicht beritten werden, Gnadenbrotpferde, Esel
- sowie alle der Tiere auf der Pferdchen-Rassenliste: PferdchenRasseliste.pdf
Reiterunfallversicherung
- für alle, die nicht berufs- oder erwerbsmäßig reiten, sind bei Unfällen durch Reiten, Auf- und Absitzen, der Führung eines Pferdes am Zügel sowie Pflege und Versorgung versichert
Dazu zählen unter anderem Vogelspinnen, Skorpione, Schlangen, Echsen, Schildkröten, Amphibien.
private Haftpflichtversicherung
- durch diese können exotische Tiere mitversichert werden
Reptilienversicherung
- übernimmt Schäden die das Reptil verursacht hat, die Versicherung übernimmt außerdem Schadensersatzansprüche, Kosten der Gerichtsverhandlung sowie auch die Reptilien selbst versichert
- die Beiträge richten sich nach Versicherungsumfang, Anzahl der Reptilien, der möglichen Schäden und der Deckungssumme
Krankenversicherung für Reptilien
Dazu zählen unter anderem Brieftauben, Kanarienvögel, Nymphensittiche, Papageien, Wellensittiche.
Lebensversicherung
- leistet bei Tod/Nottötung durch Krankheit oder Unfall, mitversichert werden kann hier Diebstahl und Schäden durch Brand oder Blitzschlag
- versichert sind die Vögel am Wohnort des Halters, sowie auf Transportwegen und Ausstellungen innerhalb Deutschlands
Die Leistungen variieren je nach Versicherer und Police.
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Tierhalterhaftpflichtversicherung
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