Die Tierversicherung – Policen fürs liebe Vieh

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Warum eine Tierversicherung?

Waldi, Minka, Mohrchen und Co. bringen ihren Herrchen und Frauchen viel Spaß und wachsen ihnen schnell ans Herz. Aber was, wenn die lieben Vierbeiner krank werden oder anderen einen Schaden zufügen?

Es gibt eine große Zahl an Versicherungen für Tiere. Manche eignen sich nur für Haustiere, andere wiederum sind für Nutztiere gedacht. Es gibt die Krankenversicherung, die OP-Versicherung, die Haftpflichtversicherung, die Lebensversicherung und andere, sehr spezielle Versicherungsprodukte, wie die Reptilienversicherung, über die Sie sich hier informieren können.

Welche Tierarten welchen Versicherungsschutz benötigen, können Sie unserer Übersicht entnehmen oder als PDF downloaden: Tierearten und ihre Versicherung.pdf

Nagetiere
Hunde
Katzen
Nutztiere
Pferde
Reptilien und Exoten
Vögel


Einer Versicherung möchten wir uns jedoch zuvor verstärkt widmen. Denn sie schützt eigentlich nicht das Tier, sondern den Menschen. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt den Halter des Tieres vor einem existenzgefährdenden Risiko, das aus der Haftung für Schäden herrührt, welche das Tier verursacht. Im Haustierbereich ist diese Versicherung besonders den Haltern von Hunden ans Herz zu legen. Denn wenn er sein Herrchen oder Frauchen schützen möchte, kann ein Hund leicht einen anderen Menschen verletzen, was für den Halter sehr teuer werden kann. Die gesetzlichen Grundlagen sind die folgenden:

Gefährdungshaftung
Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist ein Tierhalter für den Schaden, welches ein Tier anrichtet voll haftbar. Alleine die Haltereigenschaft ist ausreichend, die Haftung zu begründen. Ein Verschulden des Tierhalters ist dabei nicht erforderlich.
Wer allerdings aus reiner Gefälligkeit (ohne Vertrag) die Aufsicht über ein Tier übernimmt ist nicht Schadensersatzpflichtig, solange er seine Aufsichtspflicht nicht verletzt hat.

§ 833 BGB Haftung des Tierhalters
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.

§ 834 BGB Haftung des Tieraufsehers
Wer für denjenigen, welcher ein Tier hält, die Führung der Aufsicht über das Tier durch Vertrag übernimmt, ist für den Schaden verantwortlich, den das Tier einem Dritten in der im § 833 bezeichneten Weise zufügt. Die Verantwortlichkeit tritt nicht ein, wenn er bei der Führung der Aufsicht die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder wenn der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.



Nagetiere

Die private Haftpflichtversicherung erstattet bei kleineren Haustieren, wie Kaninchen, Meerschweinchen etc. den entstandenen Schaden bis zu einer bestimmten Höhe zurück.



Hunde

Hundehaftpflichtversicherung

Hundekrankenversicherung

Hunde-OP-Versicherung

Kampfhundehaftpflichtversicherung

Zwingerhaftpflichtversicherung



Katzen

Krankenkatzenversicherung

Katzen-OP-Versicherung



Nutztiere

Dazu zählen unter anderen Mastschweine, Rinder, Mastbullen, Pferde, Tauben, Bienen und Geflügel.

Tierhalterhaftpflichtversicherung


Tierlebensversicherung

Weidetierversicherung

Stückversicherung

Pferde, Schafe, Ziegen sowie Weidetiere sind obligatorisch gegen Diebstahl versichert, bei Rindern kann dieses gegen Aufpreis mitversichert werden.



Pferde

Pferdehaftpflichtversicherung


Pferdekrankenversicherung

Pferde-Transportversicherung

Pferde-OP-Versicherung

Pferdelebensversicherung

Ponyhaftpflichtversicherung

Reiterunfallversicherung



Reptilien und Exoten

Dazu zählen unter anderem Vogelspinnen, Skorpione, Schlangen, Echsen, Schildkröten, Amphibien.

private Haftpflichtversicherung


Reptilienversicherung

Krankenversicherung für Reptilien



Vögel

Dazu zählen unter anderem Brieftauben, Kanarienvögel, Nymphensittiche, Papageien, Wellensittiche.

Lebensversicherung



Die Leistungen variieren je nach Versicherer und Police.

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