Übergangsregelung der Hundehalter-Haftpflichtversicherung vorbei
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Ab Januar diesen Jahres müssen alle Besitzer von Hunden eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung haben. Diese tritt im Falle eines, durch den Hund verursachten, Schadens für die finanziellen Folgen ein.
Das „Gesetz über das Halten und Führen von Hunden“ vom 29.09.2004, zuletzt geändert im Juni 2005, besagt, dass ab dem 01. Januar 2010 alle Hundehalter in Berlin dazu verpflichtet sind eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese deckt Vermögens-, Sach- und Personenschäden die der Hund verursacht ab. Bis zum Ende des letzten Jahres galt für alle vor 2005 angeschafften Hunde, noch eine Übergangsregelung. Ab diesem Jahr ist die Haftpflicht für die lieben Vierbeiner nun für jeden ein Muss. Offiziell sind in Berlin ca. 110.000 Hunde gemeldet, doch die Dunkelziffer dürfte weit höher liegen. In der Stadt besteht Leinenpflicht und für gefährliche Hunde sogar Beißkorb-Pflicht. Welche Hunde zu den gefährlichen Hunderassen, den sogenannten Kampfhunden, zählen, ist in jedem Bundesland unterschiedlich. Anhand der Rasseliste können sich Hundebesitzer darüber informieren, ob ihr Liebling ein Kampfhund ist. Besitzer dieser Hunde sollten sich zusätzlich mit einer Kampfhundehaftpflichtversicherung absichern, da eine normale Hundehalter-Haftpflichtversicherung diese, aufgrund des erhöhten Risikos, oft nicht mitversichern. Allerdings ist traurige Wirklichkeit, dass Besitzer sich oft nicht genügend um solche Dinge kümmern und so sieht man immer wieder frei laufende Hunde in der Hauptstadt. Doch sollte ein Hund einen Sach- oder Personenschaden anrichten, sind die Halter Schadensersatzpflichtig. Das gilt auch für alle anderen Hundehalter in Deutschland. Diese sollten sich darüber im Klaren sein, dass bei Personenschäden, sich die Schadensersatzansprüche durchaus bis zu einer Million Euro belaufen können. Die Haftpflichtversicherung zahlt allerdings nur bei Schäden von Fremden. Oft sind es jedoch die eigenen Familienmitglieder die Opfer einer solcher Beiß-Attacke sind. Hier ist dann eine Private Unfallversicherung zuständig.
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