Tierhalterhaftpflichtversicherung- das Leistungsspektrum zählt
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Verursacht der vierbeinige Freund einen Schaden, hat der Halter meist ein Problem, denn die private Haftpflichtversicherung bezahlt keinen Cent, wenn Hund oder Pferd einen Menschen verletzten oder Dinge beschädigen. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung ist somit ein Muss für jeden Tierfreund.
Denkt man an Verkehrsunfälle, die durch den Bewegungsdrang eines Tieres entstanden sind, wird schnell klar, dass auch hierbei hohe Schadenssummen die Folge sind. Erst recht geht es ans Portemonnaie, wenn Menschen verletzt sind und die Behandlungskosten und Folgeschäden ersetzt werden müssen.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt klar, dass der Tierhalter für alle Schäden mit seinem gesamten Vermögen haftbar gemacht wird. Wer denkt, dass der private Haftpflichtversicherungsschutz ausreicht, der irrt gewaltig, denn der geht nur dann in Leistung, wenn es sich um Kleintiere wie Vögel, Meerschweinchen und Katzen handelt.
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung gehört zu den freiwilligen Versicherungsvarianten wie die herkömmliche Haftpflichtversicherung auch. Eine gesetzliche Verpflichtung dazu würde Sinn machen, denn entstehen ernsthafte Personenschäden, muss der Tierhalter im schlimmsten Fall mit Ansprüchen auf Rentenzahlungen und Schmerzensgeld rechnen.
Die monatlichen Prämien für diesen wichtigen Versicherungsschutz orientieren sich an der Höhe der Deckungssumme, die in der Regel bei wenigstens 1,5 Millionen Euro liegt. Fachleute empfehlen jedoch, den Schutz auf eine Höhe von drei Millionen Euro festzusetzen, um nicht selber die Lücke aus der eigenen Tasche finanzieren zu müssen, wenn der Schaden höher ausfällt.
Doch lohnt es sich immer, genau ins Kleingedruckte zu schauen. Einige Versicherungen sichern auch die Aufsichtsperson ab, während andere diesen Schutz erst gar nicht vorsehen. Ein Vergleich in Bezug auf die Beitragshöhe wie auch auf den Versicherungsumfang lohnt immer.
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