Tierhalterhaftpflicht nicht für jedes Tier erforderlich
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Die Deutschen haben ein Herz für Haustiere. Rund 23 Millionen gibt es hierzulande, doch nicht für jedes Tier ist ein Versicherungsschutz notwendig. Ebenso wichtig wie Haltung und Pflege ist ein ausreichender Versicherungsschutz. Reißt sich beispielsweise ein Hund von der Leine, kann er unter anderem ein Verkehrsunfall verursachen, der enorm zu Buche schlägt.
In diesem Falle wird der Tierhalter dafür haftbar gemacht.
Hat man rechtzeitig vorgesorgt und sich für eine Tierhalterhaftpflichtversicherung entschieden, springt die Versicherung für den Schaden ein.
Wer einen Hund oder ein Pferd besitzt, kommt um diesen wichtigen Versicherungsschutz nicht herum.
Doch muss man nicht zwingend jedes Haustier gleich versichern lassen. Zahme Haustiere wie Katzen und Hamster sind über die private Haftpflichtversicherung abgesichert.
Zu den Grundlagen gehört, dass die Tierhalterhaftpflichtversicherung eine ausreichende Deckungssumme aufweist, wobei sich drei Millionen als durchaus sinnvoll erweisen.
Doch fest steht auch, dass nicht alle Tiere zu den gleichen Konditionen versichert werden. Ein preisgünstiger Standardtarif kann naturgemäß nicht für Kampfhunde gelten. So ist es für den Halter nicht immer einfach, einen Versicherer zu finden. Verbunden damit ist immer ein deutlich höherer Beitrag als für den harmlosen Vierbeiner.
Doch Vorsicht- ein Versicherungsschutz bedeutet nicht, dass der Halter seinen Pflichten nicht nachkommen muss. Maulkorb und Leine können nicht ignoriert werden.
Die Tierhaftpflichtversicherung hat Verstöße des Tierhalters immer im Auge. So gibt es zwar einige Anbieter, die auch dann einen Versicherungsschutz anbieten, wenn Verstöße vorliegen, doch sollte sich jeder seine Police genau durchlesen, um auf Nummer sicher zu gehen.
Schließlich soll der Schutz nicht verloren gehen, wenn eine defekte Hundeleine oder eine nicht verschlossene Tür zu den Gründen gehören, die zu einem Schaden führen.
Inbegriffen im Schutz der Tierhalterhaftpflicht sind Menschen, die das Tier hüten, doch hat niemand einen Anspruch bei Verletzungen, die durch das Tier entstehen.
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