Tierhalterhaftpflichtversicherung erweitert Deckungsschutz der privaten Haftpflichtversicherung

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Niemand sollte den wichtigen Schutz einer privaten Haftpflichtversicherung leben. Wer nicht gegen die Ansprüche Dritter abgesichert ist, findet sich schnell vor dem finanziellen Ruin wieder. Selbst wenn ein Schaden unbeabsichtigt verursacht wurde, muss jeder für die Regulierung des Schadens aufkommen.

Doch wie sieht es eigentlich mit Schäden aus, die durch ein Haustier verursacht werden? Nicht jeder scheint zu wissen, dass die private Haftpflichtversicherung nicht automatisch für einen Schaden eintritt, der generell durch ein Haustier verursacht wird.
Der Schutz durch eine konventionelle private Haftpflichtversicherung umfasst schließlich nur Schäden, die durch kleinere Haustiere wie Hamster, Katzen oder Meerschweinchen verursacht werden.
Schäden, die richtig teuer werden wie beispielsweise ein Biss durch einen Hund, sind nicht mitversichert und bedürfen einer separaten Absicherung durch eine Tierhalterhaftpflicht.
Tiere, die grundsätzlich durch die Größe oder gar durch ihr Gefährdungspotenzial nicht nur zu Schäden an Gegenständen, sondern auch an Leib und Seele führen, sollten auf dieses spezielle Weise versichert sein.
Die Realität beweist es Jahr für Jahr, dass auch in der Bundesrepublik zum Teil erhebliche Verletzungen die Folge von Tierbissen oder anderen Ereignissen in Zusammenhang mit meist großen Vierbeinern die Folge sind.
Zwar kann die Tierhalterhaftpflichtversicherung solche Übergriffe vom Tier auf den Menschen nicht verhindern, jedoch ist der Halter vor hohen Ansprüchen Dritter geschützt.
Zu den Tieren, die unbedingt versichert werden sollten gehören unter anderem Pferde, Hunde und exotische Tiere wie Echsen und Schlangen. Auch der Gesetzgeber spricht hier deutliche Worte. Jeder Tierhalter ist verpflichtet, in unbegrenzter Höhe für einen Schadenersatz zu sorgen, der vom eigenen Tier verursacht wurde.
Die Schuldfrage spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle. Im schlimmsten Falle muss der Halter sogar mit seinem gesamten Vermögen für den entstandenen Schaden aufkommen und dies, so lange er lebt.
Wer sich vor einem derartigen finanziellen Ruin bewahren will, sollte nicht die onatlichen Beiträge für diesen wichtigen Versicherungsschutz scheuen und eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen.

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