Tierhalter müssen ihren Pflichten nachkommen

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Nicht jeder, der eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, kann sich bedingungslos auf einen Versicherungsschutz verlassen. Jeder Versicherungsnehmer muss auch seine Pflichten nachkommen, bevor der individuelle Schutz greifen kann.

Besonders brisant wird es immer dann, wenn ein bissiger Hund gehalten wird. Der Halter ist verpflichtet, sein Tier so unter zu bringen, dass niemand gefährdet wird. Selbst wenn der Hundehalter andere Menschen auf die Gefahren hinweist, ist damit nicht zwingend ein uneingeschränkter Versicherungsschutz durch eine private Haftpflichtversicherung verbunden. Wird ein Mensch durch einen bissigen Hund verletzt, muss das Tier so untergebracht sein, dass niemand zu Schaden kommt, denn einzig und allein das Anbinden genügt nicht.
Viele Tierliebhaber wissen nicht, dass durch den privaten Haftpflichtversicherungsschutz lediglich Schäden abgedeckt sind, die durch Kleintiere verursacht werden. Dazu gehören Vögel, Meerschweinchen und Katzen.
Wer größere Tiere hält wie Hunde oder Pferde, benötigt eine Tierhalterhaftpflichtversicherung. Diese schützt den Halter vor finanziellen Schäden, die oftmals auch Hunde anrichten. Wichtig ist, für eine ausreichende Deckungssumme zu sorgen, die bei drei Millionen Euro liegen sollte. Zum Plus einer guten Tierhalterhaftpflichtversicherung gehört, dass auch dann gezahlt wird, wenn der Halter gegen sein Pflichten verstößt.
Doch Vorsicht: nicht alle Versicherer bieten diese Sicherheit. Bereits beim Vertragsabschluss sollte sich jeder mit den Bedingungen auseinander setzen. Zu den Kriterien, die in jedem Falle einen Versicherungsschutz ausschließen gehört ein mutwilliger Verstoß gegen die Vorschriften und bei einem Vorsatz. Dann geht der Versicherungsnehmer leer aus und muss allein für den entstandenen Schaden aufkommen- und der kann schnell in die Tausende gehen!

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