Ach so?! Kampfhund ist nicht gleich Kampfhund
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Beim Umzug in ein anderes Bundesland können sich die Bestimmungen für sogenannte Kampfhunde ändern.
Autor: Sigrid
Datum: 22.04.2009
Aus beruflichen Gründen musste ich meinen Wohnsitz vom gemütlichen Lüneburg ins stressige Berlin verlegen. Als Tierhalter hat mich das schon sehr geärgert. Aber, dass die Berliner an diese blöde Regelung für gefährliche Hunderassen glauben, hat mir die Stadt noch mehr vergällt. Jetzt muss doch tatsächlich mein süßer Rambo, ein American Steffordshire Terrier, zusätzlich zum Leinenzwang auch noch einen Maulkorb tragen...
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Anmerkung der Redaktion:
Tatsächlich gibt es keine einheitliche Rasseliste der gefährlichen Hundearten. So verfügen Niedersachsen und Thüringen als einzige Bundesländer über keine Liste aber auch in den restlichen 14 Bundesländern ist dies unterschiedlich geregelt. So haben acht Bundesländer eine einheitliche und sechs Bundesländer eine gestufte Rasseliste. Der American Steffordshire Terrier wird allerdings in allen 14 Bundesländern als gefährlich beurteilt.
Rasseliste: Kampfhunde.pdf
Wer auf der sicheren Seite, auch mit einem Listenhund stehen möchte, kann sich mit einer Kampfhundehaftpflichtversicherung gegen eventuelle Schadensersatzforderungen absichern. Wenn Sie sich genauer darüber informieren möchten, werfen Sie doch mal einen Blick in unseren Bedarfscheck fürs liebe Vieh. Tierearten und ihre Versicherung.pdf
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