Wie wird die Sofort-Rente besteuert?
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Die Auszahlung der Rente wird besteuert. Jedoch erfolgt hier nur die Ertragsanteilbesteuerung. Das heißt, dass nur ein bestimmter Prozentsatz Ihrer Rente als Einkommen versteuert werden muss.
Dieser Prozentsatz bleibt über den Rentenbezug gleich. Er richtet sich nach dem Alter bei erstmaligem Rentenbezug. Hierfür haben wir diese Tabelle mit den Ertragsanteilen nach Renteneintrittsalter für Sie aufgestellt.
Bei einer Auszahlung im Todesfall muss keine Steuer gezahlt werden. Der Einmal-Beitrag ist nicht steuerlich abzugsfähig.
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