Rürup: Basisrente als ideale Altersvorsorge für Selbstständige

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Die Rürup-Rente ist, als Pendant zur Riester-Rente, die einzige staatlich geförderte Altersvorsorge für Freiberufler und Selbstständige.


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Steuerliche Förderung
Die Rürup- oder auch Basis-Rente ist eine hervorragende Lösung für Unternehmer, denn sie wird steuerlich gefördert, indem die Vorsorgebeiträge von der Einkommenssteuer abgesetzt werden können. Das ist mit keiner anderen Altersvorsorge-Maßnahme möglich. Wie Sie genau mit der Rürup-Rente Steuern sparen, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Vorteile mit der Rürup-Rente
Zunächst besteht ein großer Vorteil in der staatlichen Förderung über den Steuervorteil. Zusätzlich kommt die Flexibilität in der Beitragszahlung Unternehmern zugute, weil sie so die Beiträge dem Geschäftserfolg anpassen können. Auch Einmalzahlungen sind möglich. Darüber hinaus ist die Altersvorsorge in der Ansparphase pfändungssicher. Zudem wird das Sparkapital im Falle des Bezugs von Arbeitslosengeld II (ALGII, Hartz IV) nicht angetastet, weil es nicht dem Vermögen zugerechnet wird. Abgeltungssteuer muss nicht auf den Zinsertrag entrichtet werden. Sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit der Rürup-Rente kombiniert werden, so kann auch der Beitragsanteil hierfür steuerlich abgesetzt werden, wenn dieser nicht mehr als die Hälfte der gesamten Prämie ausmacht.

Besonderheiten der Rürup-Rente
Es ist nur eine Verrentung der Beiträge möglich. Das heißt, das Vermögen kann in der Auszahlungsphase nicht vollständig ausgeschüttet werden, sondern muss als lebenslange Leibrente gezahlt werden. Eine Beitragsfreitstellung ist möglich, eine Beleihung, Übertragung oder ähnliches nicht. Einen Rückkaufswert, der bei anderen Versicherungen im Falle der Kündigung ausgezahlt wird, gibt es hier nicht. Ein Hinterbliebenenschutz kann bei manchen Anbietern mit vereinbart werden. Der Anbieterwechsel ist möglich, wenn vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Hierauf sollte man bei einem Rürup-Renten-Vergleich achten. Für Verträge, die vor Ende 2011 abgeschlossen werden, ist eine Auszahlung ab dem 60. Lebensjahr möglich. Bei Abschluss ab 2012 wird die Rente nicht vor dem 62. Lebensjahr ausgezahlt.

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