Steuern sparen mit Rürup: Steuererklärung richtig ausfüllen
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Die Rürup-Rente (auch Basis-Rente genannt) ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge-Maßnahme, die sich besonders für Selbstständige mit hoher Steuerlast lohnt. Die Einzahlung ist hier sehr flexibel. Da auch hohe Einzahlungen getätigt werden können und bis zu 20.000 Euro steuerlich abzugsfähig sind, ist dies auch die optimale Möglichkeit für das Alter vorzusorgen, wenn das Rentenalter bereits in Sicht ist. Zudem ist die Steuerlast in der Auszahlungsphase für jene älteren Sparer auch um einiges geringer als für jüngere.
Die staatliche Förderung ergibt sich aus der Steuerersparnis. Je nach persönlicher Situation und Steuersatz wird die konkrete Ersparnis variieren. Wie man mit der Rürup-Rente Steuern spart und sich einen Teil der Beiträge vom Finanzamt wieder zurückholt, erfahren Sie hier:
Förderung
Gemäß § 10 Abs. 3 Nr. 2b EStG können die Beiträge zur Rürup-Rente steuerlich geltend gemacht werden. Es gibt hierfür jedoch auch eine Obergrenze. So dürfen maximal 20.000 Euro in Ansatz gebracht werden (bei Ehepaaren 40.000 Euro). Hiervon können 2010 ganze 70% abgesetzt werden, 2011 72% und 2012 74%. Der Prozentsatz erhöht sich jährlich um 2%, bis 2025 schließlich 100% abgesetzt werden können. Wer in die gesetzliche Rentenversicherung bzw. in ein Versorgungswerk einzahlt, kann nicht die gesamte Förderung für sich in Anspruch nehmen. Sie ist nur Selbstständigen und Senioren vorbehalten.
Da die Höhe der Ersparnis von individuellen Faktoren (wie z.B. Steuersatz und Beitragshöhe) abhängig ist, sollte man sich unbedingt von einem Experten ausrechnen lassen, ob die Rürup-Rente im persönlichen Fall tatsächlich sinnvoll ist. Den Expertenvergleich können Sie hier auf dieser Seite anfordern. Das ist für Sie völlig kostenfrei und unverbindlich.
Steuererklärung
Um von der steuerlichen Förderung zu profitieren, müssen die Beiträge in der Steuererklärung angegeben werden. Hierzu bedient man sich dem Nachweis, den der Versicherer zu Beginn eines jeden Jahres ins Haus schickt. Hierbei handelt es sich um eine Art Kontoauszug, auf welchem die Einzahlungen des vergangenen Jahres quittiert werden. Wenn Sie Ihre Steuererklärung nicht selbst machen, sondern einen Steuerberater haben, fügen sie ihrem Steuerbüro einfach diesen Beleg bei.
Wenn Sie sich selbst um die Steuererklärung kümmern, so kopieren Sie dieses Dokument, fügen es der Erklärung bei und tragen (Achtung: nicht mehr im Mantelbogen der Anlage N und auch nicht in der Anlage AV, sondern künftig) in der „Anlage Vorsorgeaufwand zur Steuererklärung“ die geleisteten Altersvorsorgebeiträge (Zeilen 37ff, Steuererklärung 2009) ein.
Lesen Sie mehr über die Rürup-Rente, die Versteuerung in der Auszahlungsphase und Wissenswertes im Rürup-Ratgeber.
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