Rürup- Rente- nicht immer sind alle Details klar

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Wer sich für einen Rürup- Rentenversicherungsvertrag entscheidet, legt zwar beim Vertragsabschluss fest, dass ab dem 65. Lebensjahr die Rentenzahlung einsetzt, doch kann diese auch zu einem früheren Zeitpunkt in Anspruch genommen werden.

Bis frühestens vom 60. Lebensjahr an ist dies möglich, wenn es die individuellen Vertragsbedingungen zulassen. Gute Versicherer bieten ein großes Maß an Flexibilität. Wer sein Augenmerk auf dieses Kriterium richtet, sollte vor dem Abschluss einer Police gezielt danach fragen.
Flexibilität ist auch gefragt, wenn es um das Leisten der jährlichen Beiträge geht. Vielfach wollen Versicherungsnehmer neben dem festen Jahresbeitrag auch zusätzlich Geld in den Vertrag einzahlen, wenn es das Budget zulässt. Jedoch legen die Versicherer selber die Bedingungen fest, die daran geknüpft sind.
Vielfach steht auch die Frage im Raum, ob ein Rürup- Vertrag weiter geführt werden darf, wenn der Versicherungsnehmer seinen Staus wechselt und nach einer Zeit der Selbstständigkeit wieder fest angestellt ist. Wer alleinstehend ist, kann dann jedoch nicht mehr die Höchstförderung von 20.000 Euro in Anspruch nehmen, denn die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung müssen davon noch abgezogen werden.

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