Zusatzschutz kann Rente kosten!
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Zunächst klingt verlockend, dass Versicherte einen Zusatzschutz zur Rürup- Rente steuerlich geltend machen können. Wer sich beispielsweise für einen Hinterbliebenenschutz entscheidet, muss jedoch später mit einer verminderten Rentenzahlung rechnen.
Rürup- Verträge sollen dazu dienen, die Altersversorgung zu gewährleisten. Festgelegt ist, dass bis zu 49 Prozent vom jeweiligen Beitrag in einen Schutz vor Berufsunfähigkeit und für die Hinterbliebenen investiert werden können.
Auf diese Weise können Rürup- Sparer sinnvoll etwas für ihre Familie tun, oder die eigenen Risiken einer Berufsunfähigkeit absichern lassen und gleichzeitig Steuervorteile nutzen.
Doch eines darf man bei Kombinationen dieser Art nicht aus den Augen verlieren: Abstriche bei der späteren Rentenzahlung müssen dann immer in Kauf genommen werden. Schließlich bekommt der Versicherte dann eine geschmälerte Altersrente, wenn er vorher für den Fall der Fälle Vorsorge betreibt.
Hinzu kommt, dass ein Hinterbliebenenschutz lediglich für Ehepartner und Kinder gilt, die man zu versorgen hat. Die Altersgrenze für Kinder liegt bei 25 Jahren. Für nicht verheiratete Partner kann dieser Hinterbliebenenschutz nicht vereinbart werden.
Wird auf den Hinterbliebenenschutz verzichtet, fließt das angesparte Geld immer in den Pool der Versichertengemeinschaft und gilt für die Familie als verloren.
Muss man den Vertrag beitragsfrei stellen lassen, weil das Geld knapp geworden ist, können auch die zusammen mit dem Rürup- Vertrag abgeschlossenen Versicherungen nicht weiter geführt werden.
Allein schon aus diesem Grunde sollte man Verträge separat abschließen, um bei finanziellen Engpässen nicht einen wichtigen Versicherungsschutz zu verlieren.
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