Wie viel kann abgesetzt werden?
100% kostenlos
Im Jahr 2009 können 68 Prozent der Beiträge als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden. Dieser Prozentsatz steigt jährlich um 2 Prozent an, bis zum Jahr 2025. Dann sind 100 Prozent der Beiträge von der Einkommenssteuer absetzbar. Allerdings gibt es eine Obergrenze: Alleinstehende dürfen maximal 20.000 Euro, Verheiratete 40.000 Euro steuerlich geltend machen.
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