Wie viel kann abgesetzt werden?

Jetzt günstigen Anbieter finden
100% kostenlos

Im Jahr 2009 können 68 Prozent der Beiträge als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden. Dieser Prozentsatz steigt jährlich um 2 Prozent an, bis zum Jahr 2025. Dann sind 100 Prozent der Beiträge von der Einkommenssteuer absetzbar. Allerdings gibt es eine Obergrenze: Alleinstehende dürfen maximal 20.000 Euro, Verheiratete 40.000 Euro steuerlich geltend machen.

  • Currently 0/5
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Bewertung: 0/5 (0 Stimmen)

Kommentare zu diesem Beitrag lesen und schreiben

Beiträge aus der Kategorie Rürup Rentenversicherung > Fragen > per E-Mail abonnieren:

Fordern Sie jetzt Ihren kostenlosen Vergleich vom Experten an:
Rürup Rentenversicherung

Ach so?!

Wichtige Dinge, einfach erklärt.

Ach so?! Schleichwerbung für Versicherung im Fernsehen?

Ach so?! Spionage der Versicherung über Twitter!!

Ach so?! Ansehen der Vertreter von Versicherungen sehr schlecht

mehr

Welt der Versicherungen

Interessantes das Sie schon immer wissen wollten.

Gewerbeversicherungen: Kostenfaktor oder Kapitalschutz?

Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt und wird geahndet

Das Provisionsabgabeverbot ist gekippt: Vor- und Nachteile

mehr

Tools & Rechner

Versicherungen einfach online vergleichen:
Privathaftpflicht Rechtsschutz
Wohngebäude Hausrat
Unfall Risikoleben
Haus & Grund Bauleistungen
Tierhalter Öltank
Support-AnfrageSitemap Impressum Pressebereich Partnerprogramm Ihre News hier!
Mehr Informationen über die Baufinanzierung finden Sie hier.

Kostenloser Online Versicherungsvergleich für Versicherungen

© 2003-2011 finance-store.de - Ein Produkt der finads GmbH