Ratgeber Risikolebensversicherung

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Informieren Sie sich hier über folgende Themen:

Warum benötigt man eine Risikolebensversicherung?
Für wen eignet sie sich?
RLV-Arten
Beiträge
Leistung und Laufzeit
Kombinationen und Koppelprodukte
Gesundheitsfragen

Warum benötigt man eine Risikolebensversicherung?

Wer seine Angehörigen absichern möchte, benötigt einen Hinterbliebenenschutz bzw. eine Lebensversicherung. Die Risikolebensversicherung ist dabei die günstigste Variante.

Der staatliche „Hinterbliebenenschutz“ nennt sich Witwenrente (bzw. Witwerrente) und Waisenrente. Sie muss beantragt werden. Gezahlt wird aber nur, wenn man mindestens 5 Jahre (60 Monatsbeiträge) in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Witwenrente kann im Übrigen nur an Hinterbliebene fließen, die in einer Ehe mit dem Verstorbenen gelebt haben – das heißt keine eheähnliche Gemeinschaft. Während die Witwenrente nur 25 bis 60 Prozent der Rente des Verstorbenen ausmacht (je nachdem, ob dem Witwer bzw. der Witwe die kleine oder große Witwenrente zusteht und ob die Ehe vor oder nach 2002 geschlossen wurde), erhält ein Kind, das ein Elternteil verliert 10 Prozent, Vollwaisen erhalten 20 Prozent.

Allerdings ist weder Witwen-, Witwer- noch Waisenrente ausreichend, um den Ausfall des Versorgenden auszugleichen. Hier entsteht eine Versorgungslücke! Dazu schließt man am besten eine günstige Risikolebensversicherung ab. Sie leistet bei Tod bereits nach der ersten Beitragszahlung in voller Höhe.


Für wen eignet sie sich?

Sie ist ein unerlässliches Versicherungsprodukt für Familien. Ähnlich einer Haftpflichtversicherung und der privaten Altersvorsorge, sollte dieses Versicherungsprodukt bei Ihnen nicht fehlen. Aber auch in diesen Lebenssituationen ist sie ein nützliches Produkt:
Kinderlose Ehepaare bzw. Partnerschaften: wenn der Hauptverdiener einer Lebensgemeinschaft seinen Partner absichern möchte, besonders dann, wenn auf den Hinterbliebenen im Todesfall Kosten zukämen, die er allein nicht tragen kann.
Familien und Alleinerziehende: wenn Eltern ihre Kinder absichern wollen.
Kreditnehmer: wenn man über eine Risikolebensversicherung einen Kredit absichern möchte.
Unternehmen: wenn sie den Verlust eines geschäftsführenden Gesellschafters ausgleichen


Risikolebensversicherung: Arten

Man unterscheidet drei Arten:

- Klassische: Versicherungssumme und Beitrag bleiben gleich.
- Verbundene: Es gibt einen Vertrag, aber mehrere Versicherungsnehmer. Die Auszahlung erfolgt im Falle des Todes eines Versicherungsnehmers. Nach dieser Auszahlung erfolgt keine weitere. Diese Variante empfiehlt sich für Familien, Paare oder Gesellschafter eines Unternehmens.
- Fallende: Hier fällt die Versicherungssumme, wie auch die Beiträge, im Laufe der Zeit. Sie ist besonders für Kreditnehmer geeignet.


Beiträge

Im Grunde ist die Risikolebensversicherung ein recht günstiges Versicherungsprodukt. Dafür ist sie nur zur Absicherung der Hinterbliebenen sinnvoll und kann nicht als Geldanlage genutzt werden.
Die Beiträge richten sich nach Alter, Geschlecht und Gesundheit des Versicherten. Für Frauen ist sie etwas günstiger, weil sie eine höhere Lebenserwartung haben. Aber auch eine lange Laufzeit erhöht die Kosten der Versicherung. Vorerkrankungen erschweren die Aufnahme und Nichtraucher kommen günstiger bei weg.
Je nach dem, wie das Versicherungsunternehmen wirtschaftet, sind Überschüsse möglich. Dies erfolgt meist dadurch, dass weniger Versicherte sterben, als kalkuliert. Man nennt den Überschuss auch „Risikogewinn“. Daran werden die Versicherten beteiligt. Und zwar werden in der Regel die Überschüsse von den zu zahlenden Beiträgen abgezogen, sodass die Prämie geringer wird, je höher die Überschussbeteiligung ist.
Während die Leistungen zwischen den einzelnen Anbietern kaum variieren, unterscheiden sich die Beiträge dagegen sehr. Vergleichen Sie also unbedingt!


Leistung und Laufzeit

Was passiert am Ende der Laufzeit? Hat der Versicherte das Laufzeitende erlebt und ist also der Versicherungsfall Tod noch nicht eingetroffen, erhält er keine Beiträge zurückerstattet. Der Grund hierfür liegt in der Wirtschaftlichkeit der Versicherungsgesellschaft: Sie zahlt, wie beschrieben, bereits im Todesfall eines Versicherten, der gerade seinen ersten Beitrag entrichtet hat. Zudem beteiligt sie an Überschüssen und hat sehr geringe Beiträge für einen umfangreichen Schutz. Würde sie nun auch jedem, der das Laufzeitende erreicht, sein Geld zurückzahlen, könnte sie nicht ausreichend wirtschaften.


Kombinationen und Koppelprodukte

Man kann eine Risikolebensversicherung mit einigen anderen Versicherungsprodukten kombinieren bspw. mit

- einer Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. -Zusatzversicherung. Bei gekoppelten Versicherungen muss eine Beitragsbefreiung für den Fall der Berufsunfähigkeit vereinbart sein. Die Kopplung erweist sich als ungünstig, wenn Sie unterschiedliche Laufzeiten avisieren. Wollen Sie die BU bis zum Alter von 67 Jahren laufen lassen und die Risikolebensversicherung aber nur bis bspw. 50, so ist das nicht möglich. Sie müssen sie gleichlang laufen lassen, was die Sache recht kostspielig macht. Außerdem sollten Sie schauen, ob es nicht sogar günstiger für Sie ist, die zwei Policen bei unterschiedlichen Anbietern abzuschließen.

- einer Restschuldversicherung. Sie ist ein Koppelprodukt etwa für einen Baukredit und basiert auf einer fallenden Risikolebensversicherung, denn sie nimmt mit der Tilgung ab. Im Falle des Todes des Versicherungsnehmers schüttet sie die verbleibende Summe aus, sodass die Hinterbliebenen daraus den Kredit bedienen können und nicht mit den Schulden belastet werden. Bei manchen Kreditinstituten ist sie Bedingung für einen Kredit – aber dann ist das im Effektivzinssatz angegeben, denn damit wirbt das Kreditinstitut schließlich. Ist hier nichts angegeben, besteht auch keine Verpflichtung zum Abschluss der Restschuldversicherung.

- einer Pflegerenten(zusatz)versicherung. Sie ist auch ein Kopplungsprodukt und zahlt je nach Pflegebedürftigkeit eine lebenslange Rente bzw. eine Rente bis zum Ende der Laufzeit. Sie ist eine günstige Alternative zu ihrer großen Schwester, der Pflegerentenversicherung. Sie leistet bei Pflegebedürftigkeit infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall, unabhängig davon, wer den Versicherten wo pflegt. Weitere Beitragszahlungen entfallen.

Gesundheitsfragen

Es gibt Anbieter, die Sie nach Ihrer Krankengeschichte fragen und welche, die keinerlei Gesundheitsfragen stellen. Wenn Sie in dieser Hinsicht keine „weiße Weste“ haben, suchen Sie sich einen Anbieter, der nicht danach fragt. Der Gesundheitszustand bzw. Vorerkrankungen beeinflussen nämlich Ihre Aufnahmechancen und -bedingungen – also auch Ihren Beitrag.

Wenn Sie Fragen nach Ihrem Gesundheitszustand oder Ihrer Krankengeschichte gestellt bekommen, beantworten Sie sie immer gewissenhaft. Wenn Sie sich nicht sicher sind, konsultieren Sie Ihren Hausarzt. Bei fehlerhaften Angaben, können Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden.


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