Verlängerung einer Risikolebensversicherung entspricht Neuabschluss
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Vielfach kennen Versicherungsnehmer nicht alle Vertragsbedingungen ihrer Versicherung im Detail. Kommt es dann zu einem Schadensfall, droht oft eine böse Überraschung. Wer beispielsweise einen Vertrag verlängern lassen will muss wissen, dass die meisten Versicherungsgesellschaften darin einen Neuabschluss sehen; so auch bei einer Risikolebensversicherung.
Dann kommen verstärkt Fristwahrungen ins Spiel, die laut Bedingungen gelten. Wer eine Risikolebensversicherung abgeschlossen hat, kennt in der Regel die dreijährige Ausschlusspflicht wegen einer Selbsttötung. Wird ein Vertrag verlängert, ist der Versicherer jedoch verpflichtet, seinen Kunden unter anderem darauf hinzuweisen. So gibt es immer Fälle, die spezielle Vertragsbedingungen nicht beachten, wenn eine Versicherung verlängert werden soll.
Wer beispielsweise seine Risikolebensversicherung verlängert und sich innerhalb der ersten drei Jahre das Leben nimmt, kann seine Familie dennoch nicht finanziell nach seinem Tode absichern. Die Hinterbliebenen haben das Nachsehen und gehen leer aus, denn die Versicherungsgesellschaft wird sich auf die Ausschlusspflicht berufen, die im Falle einer Verlängerung neu beginnt.
Gute Chancen auf eine Leistung bestehen dennoch, wenn der Hinterbliebene nachweisen kann, dass bei der Verlängerung der verstorbene Versicherungsnehmer nicht auf die neuen Fristen hingewiesen wurde. Weist der Versicherer nicht auf die Leistungseinschränkungen bei einer Vertragsverlängerung hin, muss gezahlt werden.
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