Risikolebensversicherung- Verlängerung kann Tücken bergen
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Zu den wertvollen Absicherungen, insbesondere wenn noch eine Vielzahl an finanziellen Verpflichtungen erfüllt werden muss, gehört die Risikolebensversicherung. Diese bietet im Grundsatz einen hervorragenden Todesfallschutz und sichert die Hinterbliebenen ab, wenn derjenige, der für die Lebensgrundlage sorgt, verstirbt. Als besonders fatal muss der finanzielle Verlust gewertet werden, wenn noch Wohneigentum zu finanzieren ist. Selten können die Familienangehörigen den finanziellen Forderungen durch die monatliche Belastungsrate nachkommen und das eigene Heim kommt „unter den Hammer“.
Verstirbt der Kunde während der Laufzeit, erhalten die Hinterbliebenen die Versicherungssumme. Wird das Ende der Vertragsdauer überlebt, gelten alle bis dahin gezahlten Beiträge als verloren; schließlich handelt es sich bei der Risikolebensversicherung nicht um eine kapitalbildende Lebensversicherung, was jedoch auch mit niedrigeren Beiträgen verbunden ist.
Verlängert der Kunde nun seine Laufzeit, sind dieselben Vertragsbedingungen gültig, wie bei einem Neuabschluss. Tötet sich der Versicherungsnehmer während der ersten drei Jahre selber, gehen die Hinterbliebenen leer aus. Doch muss die Versicherung den Kunden gezielt darauf hinweisen. Geschieht dies nicht, ist die Versicherung gezwungen, in Leistung zu gehen und Schadenersatz zu zahlen.
Verlängert ein Kunde seinen Vertrag und nimmt sich vor dem Ablauf der einst vereinbarten Laufzeit das Leben, muss die Versicherung zahlen, wenn nicht gezielt bei der Vertragsverlängerung darauf hingewiesen wurde, dass dies als Neuabschluss gewertet wird.
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